Ausgabe 
(27.9.1894) 39
 
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hatten das Recht, ihre Kunst auszuüben. Wer denPächter in Ausübung seines Pfandrechts hinderte, zahltefünf Denare, jeder Pächter mußte aber einen oder mehrereHaarkünstler (artikaes) im Dienste haben. In den Berg-gemeinden gab es auch ein ärarisches Bad, das von Jahrzu Jahr verpachtet wurde. Durch strenge Vorschriften warder tägliche Genuß des Bades allen gesichert. Unent-geltlich badeten die kaiserlichen Beamten, Soldaten undSklaven, die Frauen und Kinder; die Anderen mußtenein Geringes bezahlen. Alltäglich mußten die Pächterfrisches, fließendes Wasser und warme Bäder bereithalten, die Frauen konnten Vormittags von 61 Uhr,die Männer Nachmittags von 18 Uhr baden. BeiAblauf des Pachtes mußten die Einrichtungen unversehrtübergeben werden, ausgenommen, wenn sie durch Alterschadhaft geworden waren. Am Anfang jedes Monatswaren die Kessel zu waschen, zu reiben und einzufettenauf Kosten des Pächters. Das Holz erhielt er vomFisknS und durfte es nicht wieder verkaufen, ausge-nommen das Reisig. Für Ordnungswidrigkeiten konnteihm der Prokurator eine Konventionalstrafe auferlegen. Auch für den Unterricht der Kinder war in denBerggemeinden gesorgt durch den Schulmeister, der wiein Rom und in den übrigen römischen Gemeinden vonGemeindclasten befreit war. Aber trotz der Fürsorge,die der Staat den Berggcmeiuden «»gedeihen ließ, war,wie schon erwähnt, das LooS dieser Arbeiter ein solches,daß sie bet der ersten Gelegenheit sich losmachten. Er-scheint also das Schicksal der freien Bergarbeiter schonkeineswegs als günstig, wenn auch erträglich, so müssendie zu den Bergwerken und in die Steinbrüche verur-thetlten Sträflinge ihr Leben geradezu als Last gefühlthaben. Die Strafe des Bergwerks galt als die härtesteKapitalstrafe vor der Todesstrafe. Zum ersten Mal be-gegnet man ihrer Anwendung am Anfang der Kaiser-zeit. Die dazu Verurtheilten büßten entweder ein Ver-brechen oder waren Opfer der Kabineis-Justiz. In denGesetzbüchern stehen folgende Verbrechen, welche die Strafeder Bergwerke nach sich zogen: Todtschlag, Brandlegung,Diebstahl mit der Waffe in der Hand, Diebstahl in denkaiserlichen Bergwerken, Wegelagerei, Nothzucht, Gewalt-thaten an Bürgern, Grenzverletzungen. Nicht unterzogendurften dieser Strafe werden: Soldaten, Kinder vonVeteranen und die ehemaligen Decurionen (Commnnal-würdcniräger). Weiber wurden verurtheilt zur Arbeitin den Salinen, die infolge des Salzmonopols sämmt-lich staatlich waren, in Kalksteinbrüchen und Schwefel-gruben. Von den Strafarbeitern wird ausdrücklich be-merkt, daß sie nicht Sklaven deS Kaisers, sondern Sklavender Strafe sind. Das Recht, diese Strafe zu verhängen,stand nur dem Stadtpräfekten zu; von dem Bergverwalterder Provinz hing nur die Vertheilung der Sträflinge andie verschiedenen Werke ab. Zur Bewachung dieser Ar-beiter diente die schon erwähnte detachirte Truppen-abtheilung; sie mußte aber auch in den meist abseitsgelegenen Orten die Ordnung unter der freien Arbeiter-schaft aufrecht erhalten, die sich oft auf Tausende bclief.

Als die römischen Kaiser ihre systematische Christen-verfolgung begannen, wurden die Christen auch in dieBergwerke geschickt, und so theilten die Christen dasLoos aller in die Bergwerke Verurtheilten: sie bekamendas Brandmal auf die Stirne, daS Haar wurde ge-schoren, ihre Kleidung war nothdürftig und schmutzig, siehalten ein hartes Steinlager und waren mit schwerenoder leichteren Fesseln belastet. So arbeiteten sie bis

zur Krüppelhaftigkeit oder bis der Tod sie erlöste. DaSist das Bild der Unglücklichen, wie man es sich aus denBeschreibungen der christlichen Arbeiter, aus den Aktender Märtyrer und aus den gesetzlichen Bestimmungen zu-sammen entwerfen kann. Daß sie zu den härtesten undgröbsten Arbeiten verwendet wurden, läßt sich denken.So starb der greise Papst Pontianus am 30. Oktober236 in den Bergwerken von Sardinien . Sankt Cyprianschilderte die Leiden der in die Bergwerke Verurtheiltenbesonders anschaulich.Die Füße liegen in Fesseln, dienicht mehr der Schmied, sondern Gott allein abnehmenwird. Dem Körper fehlt die Lagerstätte und die Pflege;er muß auf bloßem Boden liegen. Die Verurtheiltenbekommen kein Wasser, den dicken Schmutz abzuwaschenvon dem sie naturgemäß bedeckt sein müssen, Brod wirdkärglich gereicht, gegen die Kälte schützt die Kleidungnicht. Der Kopf ist halb geschoren, und was vom Haarbleibt, starrt von Schmutz. Bekenner danken diesemBischof von Karthago , daß er ihre von Stockschlägenzerschlagenen Glieder geheilt, die Fesseln der Füße ge-löst, das wüste Haar deS halb geschorenen Kopfes ge-pflegt, die Nacht des Gefängnisses erhellt, die Haufendes Erzgesteins geebnet und statt des unausstehlichenGestankes duftende Blumen ihnen geboten habe." DemPapst Soter schrieb Bischof DionysiuS von Corinth imJahre 168 ein Dankschreiben für die Unterstützung,welche die Kirche zu Rom besonders den Brudern inden Bergwerken übersandt hat. Papst Victor erwirkte192 vom Kaiser Commodus die Zurückberufung einesTheiles der Christen, die unter Marc Aurel in dieBergwerke von Sardinien verurtheilt worden waren.Tertullian und Cyprian erwähnen die besonderen Aus-lagen, die aus der aroa, der Kasse der Kirche, fürkratrcw in metallo eonstitutos gemacht werden. Ja,manche Christen begaben sich freiwillig in die Gefangen-schaft, um andere daraus zu befreien oder ihr LooS zuerleichtern. So meldet Gregor der Große von demheiligen Paulinus von Nola , der sich freiwillig in dieSklaverei lieferte, um den Sohn einer Wittwe davorzu bewahren. Mit diesem schönen Bilde schließen wirdie etwas prosaische Betrachtung über die römischenBergwerke.

Ein Besuch in Paris im Herbst 1A7.

p. In dem Tagebuche meines scl. Vaters, der imJahre 1814 als kgl. sächs. Generalmajor und Brigadiergestorben ist, befindet sich unter andern höchst interessantenAufzeichnungen aus feinem Leben (aus den Feldzügen1807, 1609, 1812 und 1813) auch eine Schilderungeines Besuchs von Paris im Herbst 1817. Im Altervon 25 Jahren bereits Major im Generalstab, hatte ersich Anfang 1811 zum ersten Male verheirathet, aberleider nur kurze Zeit eine ungestörte Häuslichkeit ge-nießen können. Kaum hatte er sich von seiner an derBercszina erhaltenen Wunde und von den beim Rückzugaus Rußland erlittenen Strapazen im Kreise der Seinenerholt, als er abermals ins Feldlager rücken mußte, umdie Schlachten bei Großbeeren, Dennewitz und Leipzig mitznschlagen. Im Jahre 1814 rückte sein Corps nachBelgien, später ins Rheinland und den Elsaß und endlichEnde 1816, als zur Occupationsarmee gehörig, in dieGegend von Lille, nach Tourcoing , wohin das Haupt-quartier der sächsischen Division verlegt wurde. Hierwar es ihm möglich, im Frühjahr 1816 seine Gattinund seine beiden kleinen Mädchen, nach einer Trennung