Die Entstehung des Kirchenstaates.
Von Dr. Gustav Schnürer, Professor an der UniversitätFrcibnrg (Schweiz ).*)
m. Seit dem 20. September 1870 gibt es einenKirchenstaat nicht mehr; die rohe Gewalt hat das Pro-gramm durchgeführt, welches die macchiavcllistische Politikeines Napoleon III. in der Hofbroschüre „Der Papstund der Congreß" 1859 dem revolutionären Jungitalienvorgezeichnet hatte. Angesichts der traurigen Wirklichkeitin der Gegenwart blickt das Auge gerne auf die Ver-gangenheit zurück und fragt sich der Geist: Wie ist derKirchenstaat entstanden?
Professor vr. Schnürer , welcher als Mitredactenrdes historischen Jahrbuches der Görresgesellschaft allenGeschichtsfreunden rühmlichst bekannt ist, ist neuerdingsan die Lösung dieser schwierigen und verwickelten Frageherangetreten. Denn das Qucllenmaterial weist oftmalsgroße Lücken auf, so fehlen z. B. im Ooäax Earoliurrsdie Antworten Kaiser Karls des Großen auf die Schreibendes Papstes Hadrian von 774 — 781, so daß für Ver-schiedenartigkeit der Auffassungen weiter Spielraum ge-lassen ist, wie dies zur Genüge ans den einschlägigenneueren Werken von Mariens und Lamprecht erhellt.
Mit Recht geht Schnürer zur Beantwortung seinerThesis: Wie ist der Kirchenstaat entstanden? auf diePatrimonien der römischen Kirche zurück, welche ihrerechtliche Basis im Gesetze des Kaisers Konstantin vomJahre 321 besaßen, gemäß welchem den GotteshäusernBesitzfähigkeit zuerkannt war. Papst Gregor der Große konnte sich rühmen, der größte Grundbesitzer Italiens zu sein. Freilich blieben die Päpste immer noch Unter-thanen des jeweiligen Herrschers, aber ihr Einfluß waraußerordentlich gestiegen, so daß die Römer in ihremOberhirten den natürlichen Vermittler zwischen Bhzanzund den fremden Völkern sahen, welche Italiens Gefildeverwüsteten. Die griechischen Kaiser waren zwar nichtin der Lage, dem bedrohten Lande gegen die LangobardenHilfe und genügenden Schutz zu gewähren, aber gleich-wohl wollten sie die Päpste zu gefügigen Werkzeugenihrer dogmatischen und politischen Sonderiuteressen herab-würdigen, indem sie ganz im Sinne der heidnischen Im-peratoren ihre Stellung zur Kirche als Magd des Staatesauffaßten. Als daher in Mittelitalien die Kaiserherrlich-keit Konstantiuopels unter der Wucht der langobardischenBeutezüge zusammenbrach, da richteten die Päpste ihreBlicke über die Alpen zu dem Volke der Franken, vonwelchen schon im Jahre 580 Papst Pelagius II. gesagthatte, daß deren rechtgläubige Könige durch die göttlicheVorsehung als Nachbarn und Netter Roms und Italiens bestimmt wären.
Es war ein Moment von weltgeschichtlicher Be-deutung, als Papst Stephan II. , ein Römer, und Pippiu,den 751 der hl. Bonifatius zum Könige gesalbt hatte,am 6. Januar 754 in dem Schloße Ponthion , in derNähe von Bar-le-Duc , sich begegneten und jenes Ver-hältniß zwischen Kaiserthnm und Papstthum anbahnten,welches dem Mittelalter sein eigenthümliches Geprägeaufdrückte. Am hl. Osterfeste, dem 14. April, welchesStephan und Pippin in Quierzy an der Oisc feierten,
wurde die leider Verlorne Urkunde unterzeichnet, in welcherdie eingegangenen Verpflichtungen des Königs gegenüberdem päpstlichen Stuhle, besonders für den Fall einesbewaffneten Einschreitens seitens der Franken in derLombardei, genau stipulirt waren. Schnürer glaubt denwesentlichen Inhalt dieses Dokuments dahin präcisirenzu dürfen, daß das Langobardenreich, wenn es durchfränkische Waffen niedergeworfen wäre, zwischen Pippinund Stephan II. getheilt werden sollte. Aber hattedamit der römische Pontifcx nicht Verrath an dem Kaiservon Bhzanz begangen? Wohl nicht; denn die griechischeHerrschaft bestand in Ober- und Mittelitalien nur nochdem Namen nach. Uebrigens dachte der Papst gar nichtdaran, die oströmische Herrschaft abzuschütteln, denn erstvon 781 ab findet sich die Datirung nach den Pontifi-katsjahren. Pippin zog zweimal über die Alpen underfüllte die Vertragsbedingungen des Jahres 754: Derrömische Dukat ward wieder vereinigt mit den Gebietendes Exarchats und der Pcntapolis und dem Nachfolgerdes hl. Petrus übergeben. Damit war der Kirchenstaat dem wesentlichen Kerne nach geschaffen (S. 59). Karlder Große brach die Macht des Königs Dcsideriusvollends und nannte sich, indem er daS laugobardischsReich in Personal-Union neben dem fränkischen bestehenließ, vom 16. Juli 774 ab: „König der Franken undLangobarden und Patricias der Römer." Aber der Ver-trag von Quierzh, den Karl einst selbst mit unterzeichnethatte, kam nicht zur weiteren Durchführung trotz allerBitten seitens des Papstes; es entstanden zwischenHadrian und Karl Differenzen, welche erst bei einerpersönlichen Zusammenkunft beider Würdenträger in Rom zu Ostern 781 beigelegt wurden, indem Hadrian seineForderungen nicht länger mehr auf das Dokument vonQuierzy stützte, sondern andere Rechtstitel vorbrachteund mit dem Erreichbaren sich politisch zufrieden gab.Leo III. erneuerte das Abkommen und Freundschafts-bündnis; mit Karl, welchen er am Weihnachtsfeste 800zum Kaiser krönte. Damit war die Abwendung desPapstthums vom griechischen Osten besiegelt. Die römischeKirche ging mit der auf germanisch-romanischem Bodenerwachsenen Staatenorduung einen neuen Bund ein,welcher für die Entwicklung einer einheitlichen Civili-sation im westlichen Europa von großer Bedeutungwerden sollte. Das ist der weltgeschichtliche Hintergrund,vor dem sich die Bildung des Kirchenstaates abspielte(S. 115).
Das ist in großen Zügen der Inhalt der werth-vollen Arbeit Schnürers, welche wir allen Freundenkircheugeschichtlicher Studien ob ihrer sachlichen Klarheitund vornehmen Ruhe bestens empfehlen. Wir wünschennur, daß die Görresgesellschaft, welche zur Pflege derWissenschaft im katholischen Deutschland gegründet wordenist, stets so gediegene Vereinsschriften, wie die vorliegende,zu versenden in der Lage sei. Im Interesse der weiterenAusbreitung genannter Gesellschaft müssen wir es dahersehr bedauern, daß im Hinblick auf den internationalenGelehrtcn-Congreß zu Brüssel, auf welchem vr. Grauertdie Görresgesellschaft vertrat, die Generalversammlungderselben auch in diesem Jahre wieder unterblieben ist;etwas mehr Leben und Agitation könnte der Görres-Gesellschaft nur zum Vortheile gereichen!
*) Zweite Vereiuöschrist der Görresgesellschaft für 1894.