Ausgabe 
(8.11.1894) 45
 
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Sct. Thomas und die moderne Wissenschaft.

Von Dr. S. Hubcr.

(Schluß.)

Herr Dr. Müller stoßt sich auch an der aristotelisch-scholastischen Definition der Seele als korwg, suffstantiLlisstornines. Ohne näher darauf einzugehen, verweisen wir kurzauf die Bestimmung des Concils von Bienne . Hält etwaHerr Dr. Müller diese Lehre für einen solchen Theil derDogmatik, welchen mannach seinem ketzerischen Gedankenüber Bord werfen müsse?" Wie gesagt, auf die Ver-theidigung dieser Hauptpunkte, auf die Darlegung derGründe, warum solche Lehren auch von der Neuscholastiknoch beibehalten werden aus Gedankenfaulheit meintHerr Vr. Müller! gehen wir nicht ein. Aber dasmüssen wir Zurückweisen, daß der Neuscholastik in dieSchuhe geschoben wird, sie reprisiinire jene Lehren der Alten,welche nunmehr als falsch sicher dargethan sind. Eineschlechte Sophistikation ist es und eines Gelehrten, deres ernst meint, unwürdig, Ansichten dem Gegner zu-zuschieben, welche er nicht hat, und ihn deshalb zubekämpfen.

Uebrigcns ein zweiter Punkt scheint uns noch mehrdas Verfahren Dr. Müllers zu offenbaren und zu cha-rakterisiren. Einmal wird Thomas in Widerspruch mitden: Vaticannm gesetzt.Streitet nicht die Behauptung,daß die zeitliche Schöpfung der Welt nur durch dieOffenbarung gewiß sei, mit der constitutio äs orontionsdes Vaticanums?" (2. A.) Mit welchem Satz, müssenwir entgegcnfragen, hat denn das Vaticannm in derooustitutioäo Oeo omniuin raruur Orea-ioro"so lautet der Titel die Streitfrage berührt, ob esdurch die Vernunft erkennbar sei, daß die Weltin der Zeit geschaffen worden sei? Mit diesem Argu-ment gegen den hl. Thomas ist es also nichts.

Was wird weiter versucht? Einige Stellen aus derMoral des hl. Thomas werden im Auszuge mitgetheiltund dadurch der Mißdeutung ausgesetzt. Oder ist esanders mit der Stelle:ein Richter dürfe auf die Aus-sage eines falschen Zeugen" (den er als solchen kennt!)einen Unschuldigen verurjheilcn, weil nicht er das Un-recht begehe, sondern der Zeuge"? Ist hier nicht derwesentlich die Sachlage klärende Satz unterdrückt: juäex(lastet seeuiuluur aUeZata, juäioawö? (8. ist. 2, 2 9 64,6 3). Der Hinweis auf Pilatns ist geradezu perfid.Nicht anders verhält es sich mit dem anderen Satze:ein Angeklagter sündigt schwer, wenn er seine Schuldnicht gesteht". Warum ist nicht gesagt, daß Thomas denFall im Auge hat, in welchem der Angeklagte dem RichterGehorsam schuldet? Wirklich horrend ist es aber, wennbehauptet wird, Thomas lehre, die Laienbeichte erfahreim Nothfall ein suxxleruöirtuni durch den höchsten Pon-tifex (Christus) (statt der Neue!). Es ist uicht klar er-kennbar, wie der Zusatz in Klammernstatt der Reue!"vom Verfasser gemeint ist. Wahrscheinlich soll er sagen,Thomas lehre, die Laienbeichte erhalte insoferne einLuxxlöirieutuw, daß die Neue weiterhin nicht noth-wendig sei; an ihre Stelle trete die Laienbeichte, oderdie Neue werde durch die Laienbeichte ersetzt, und eswerden auch ohne die Neue Sünden vergeben. Wielautet aber die Lehre des Aqninaten? Wir setzen siewörtlich her:Beim Sakramente der Buße geschieht nichtbloß etwas von Seite des Spenders, nämlich Lossprechung

und Auflage der Buße, sondern auch von Seite des Em-pfängers, was anch zum Wesen des Sakramentes gehört,

nämlich Reue und Beicht.Wenn aber die Noth

drängt, muß der Pönitent thun, was ihn angeht, nämlichNeue erwecken (und zwar vollkommene, aontöri!) undbeichten, wenn er kann; denn wenn auch derjenige, demer beichtet, das Sakrament nicht vollenden kann, weil ernicht zu thun vermag, was Sache des Priesters ist,nämlich loszusprechen, so wird dies durch den oberstenPriester ersetzt." (Die Laienbeichte ist nun längst außerBrauch in der Kirche.) Wer kann aus diesen Worten,herauslesen, was der Verfasser dem hl. Thomas zuschiebt?Hätte Dr. Müller recht, Thomas Hütte wegen dieseseinen Satzes jenes ehrende Lob der Vüter vom Triden-tinum nicht erhalten.

Was andere Sätze in der Summe des Aqninatenbetrifft, welche als unhaltbar bezeichnet werden müssen,möchten wir Herrn Or. Müller bitten, jenen mildenSinn walten zu lassen, welchen ihm die historische Be-trachtung verleiht; er wird dann wohl Thomas nichtallzu hart richten. Mit vielen Worten wird die historischeForschung und Methode am Schlüsse des zweiten Ar-tikels gerühmt; wir geben Vieles gerne zu und möchten unsnicht zu den an die Wand gemalten Feinden derselben rechnenlassen, deren Existenz wir selbst bei den Jesuiten ver-gebens suchen. Wir finden es besonders gerechtfertigt,wenn Verfasser sagt, die historische Betrachtung verleihedem Urtheile Milde und Scharfblick für die Beurtheilungeiner Epoche. Aber es ist zu weit gegangen, wenn dieKirchengeschichte geradezu als Grundlage der Theologiehingestellt wird. Denn solches ist ausgesprochen, wenngesagt wird, daß durch den Mangel der Geschichte derScholastik der Unterbau gefehlt. Es ist wahr, daß beiden Scholastikern mangelhafte Gcschichtskenntniß hierund dort gefunden wird; was über Albertus Magnus gesagt wird, ist nicht abzuleugnen. Aber dann ist es ebenum so mehr zu verwundern, daß im Ganzen und Großenwenige Mißdeutungen der Lehren der früheren Zeit vor-kamen, im Gegentheil ein solches Verständniß für griech-ische Philosophcme sich zeigt, daß die historischen Kennt-nisse eines Cartesius und Kant dagegen wahrhaftig ver-schwinden müssen. Und wegen des Mangels der Gc-schichtskenntuisse fehlte noch nicht der Wissenschaft derUnterbau. Wie Hütte denn das Gebäude der Scholastikein solides sein können? Allerdings ist der Werth derGeschichte für die Theologie nicht zu unterschätzen. DieGeschichte ist eine wichtige Hilfswissenschaft derDogmatik, welche vor allem eben Theologie ist; fürletztere aber ist sie nicht deren Unterbau, ohne welchendiese gar nicht bestehen könnte. Die Grundlageeiner jeden Wissenschaft sind deren Prin-cipien, objective und subjective. Das snbjectivePrincip der Theologie im genannten engernSinne ist der Glaube, das objective aber diegöttliche Offenbarung oder das von der kirch-lichen Autorität bewahrte und vorgetrageneäöxosituru kicisi. Das ist die Anschauung der ka-tholischen Theologie, wie aus allen Lehrbüchern der Dog-matik und manchen Aeußerungen der kirchlichen Autoritätzu ersehen ist. Wohin aber die Ansicht des Verfassersführt, sehen wir an DLllinger und auch an der erstenAuflage der Kirchengeschichte von Kraus, den zu citirenHerr Dr. Müller zur Unterstützung seiner Ansicht für