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er jeden Zweig der Kunst förderte und zur Blüthe brachte. Esist ein herrliches Lebensbild, das der Autor darbietet und inwelchem er den König preist als „trefflichen LandeSvntcr, starkenSchirmherrn der Religion, weisen Pfleger der Wissenschaft undverständigen Erneuerer der Kunst". An diese vier Vortragegrößeren Umfangs schließen sich noch drei Ansprachen, gehaltenin studentischen Festversammlungen und beim Besuche einesGcsellenvereins. Von Herzen kommend und zu Herzen gehend,sind diese Ansprachen ein Weckruf zu idealem Streben, zu Re-ligion und Tugend. Ernste Gedanken, gekleidet in gemütbvolleWorte, sind sie geeignet, die jugendlichen Herzen mit behrcrBegeisterung zu erfüllen. Wir können demnach vr. WebersSchrift bestens empfehlen.
H- L.
K.LeMaire, Katholische Kirchengeschichte. München ,Oldenburg , 1895. IV und 144 Seiten, geb. 1,75 M.
In vorliegender Arbeit hat sich Seminarpräfekt Le Mairedas Ziel gesteckt, ein leicht verständliches, nicht umfangreichesLehrbuch der Kirchengeschichte herzustellen. Es ist dieses ihmauch gelungen. In gedrängter, dabei fließender Sprache bat erdie erbebenden und betrübenden Erscheinungen im Reiche Christiauf Erden dargestellt und dabei auf die Culturgeschichte ent-sprechende Rücksicht genommen. Randbemerkungen bilden Mark-steine und unterstützen das Gedächtniß des Lernenden. Mansieht es dem Buche an, daß langjähriger Unterricht und viel-fache Erfahrung dem ReligivnSlebrer die Feder geführt haben.Liebe zur Sache und zur Kirche leuchtet aus jeder Seite unsentgegen. Obwohl das Buch „zunächst für die oberen Kurse derLehrerbildungsanstalten und der Realschulen" bestimmt ist, sokann es auch von andern, namentlich als Nachschlagebuch zurraschen Orientirung, mit Vortheil benutzt werden. — Mit derEintheilung des Stoffes in zwölf Zeiträume bin iä> jedochnicht einverstanden. Kleinere Versehen wird eine neue Auflagebeseitigen. Möge das treffliche Buch diese bald erleben!
Negensburg. A. Weber.
Repertorium der Pädagogik. Herausgegeben von Ober-lehrer I. B. Schubert. Verlag der I. Ebner'schenBuchhandlung in Ulm. (Preis 5 Mark 40 Pfg. für12 Monatshefte.)
Das 1. Heft des 50. Bandes enthält u. And.: SchulrathFriedrich Polack. Ein Lebensbild. Von Ernst Schreck . — Dieverschiedenen Ansichten über das Wesen der Seele. Eine psycho-logische Studie von L. E. Seidel. — Socialistische und ethischeErziehung oder Social- und Jndividualpädagogik. Von Alex.Schultz. — Für und wider die Zahlbilder. Von I. Grab.
Danner, Wachet über Gottes Kinder! Ein Büchleinüber katholische Kindererziehung. 3. Auflage. Martins-bühel, Verein katholischer Kindersrcunde. Preis geb.40 Pfg.
o Eine ganz gediegene, praktische Anleitung zur Kinder-erziehung! Der Inhalt ist aus den besten katholischen Schriftenüber Pädagogik entnommen, übersichtlich geordnet und in an-ziehender, packender Form dargestellt. Wir wünschen das Büch-lein in die Hand jedes Katecheten, jedes Predigers, jedes Seel-sorgers und aller christlichen Eltern.
„Stadt Gottes.* Jllustr. Zeitschrift für das kathol. Volk.Missionsdruckerei in Stchl, postlagernd Kaldenkirchen (Nhcinb.). Preis franco 3 M. pr. Jahr. 12 Hefte.
Die uns vorliegenden zwei ersten Hefte des neuen Jahr-gangs der illustrirtcn Monatsschrift „Stadt Gottes" lassenihr unablässiges Streben nach Fortschritt deutlich erkennen undbieten einen mannigfaltigen Inhalt: längere und kürzere Er-zählungen von vortrefflicher Richtung. Biographien von Männerndes Tages (z. B. Fürst Ferdinand, Louis Pastcur und dieSchutzimpfung gegen die Tollwnth); Schilderungen (z, B. vonMünchen , namentlich in kunstgeschichtlicher Beziehung); Berichteund Schilderungen aus den Missionen; belehrende Artikel n, s. w.Ucbcrdies enthält jedes dieser Hefte auf 40 S. groß 4° über30 Bilder. Der Ertrag dieses schonen Blattes wird dem Werkeder Heidenmission zugewendet.
Dr. H. Cardauns, „Die Märchen Clemens Bren-tano' s". Comm.-Verlag von I. P. Bachc m in Köln .* Diese Schrift bildet die dritte Veremsgabe pro 1895 seitens0er GörreSge feilsch äst. Mit großer Akribie und sicherem
Urtheil führt der Verfasser die Entstehung und Quellen derMärchen, die uns Brentano erzählt bat, vor und verbilft, soweitdas möglich war, durch seine sorgfältigen Untersuchungen indankenSwerther Weise zum Verständniß und zu einer objectivenWürdigung dieser literarischcn Erzeugnisse Brcntano's, welcheseither von den widersprechendsten kritischen Urtheilen betroffenworden sind.
Mayer Otto, Deutsches Verwaltnngsrecht. I. Baiw.
Leipzig , Duncker L Humblot. IX und 482 S. 11 M.
VI. Äbth. I. Band des Binding'schen Handbuches der
deutschen Rechtswissenschaft.
-co- Von allen bisher erschienenen Bänden dieser Sammlungwird vorliegender sicher den meisten Beifall bei den Praktikernfinden. Würde das Werk unter einem Pseudonym erschienensein, so würde man den Alltor für einen mitten in der Praxissiebenden, erfahrungsreichen Verwciltnngsbeamten mit um-fassendem Wissen auf dem Gebiete des Verwaltungs- und desCivilrechts halten. Der Autor hat allem Anscheine nach vorBeginn seines Werkes die gesummte verwaltnngsrcchtliche Spruch-praxis Deutschlands und insonderheit Bayerns eingebend durch-arbeitet, da Satz für Satz soweit nothwendig und möglichaus obcrstrichtcrliche Entscheidungen Bezug genommen ist. Die-selben sind durchaus in die Anmerkungen verwiesen und gebenin Kürze den Thatbestand und juristischen Kern der Entscheid-ung, woran sich dann in vielen Fällen eine kurze, treffendeund von umfassender Litcraturkenntniß zeugende Kritik anschließt. Ebenso setzt sich der Verfasser in den Anmerkungen auchmit der Ansicht anderer Autoren über diese oder jene Frageauseinander, und zwar in ebenso klarer als kurzer Art. Einbninoristischcr, ein sarkastischer Ausruf, eine kurze, boshafteFrage präzisiren seinen Standpunkt und weisen auf dieschwache Stelle der angegriffenen Entscheidung oder Ansichthin (ok. die Anmerkungen auf S. 345, 353, 403, 453 rc. rc.).Außerdem aber enthalten diese Anmerkungen auch die Ansichtdes Verfassers über eine Reihe von Controverscn auf dem ganzenGebiete jder Rechtswissenschaft (ok. die ebenso kurze als tref-fende Behandlung der Frage, ob die Krone ein Recht auf Er-laß von Steuern habe, S. 430). Leider leidet aber unter demBestreben, sich kurz zu fassen, öfters die Klarheit bei Wieder-gabe des Inhalts von Entscheidungen (ok. S. 250 Anm. 2!). DieBehandlung von „Polizeistrafe, polizeiliche Zwangsvollstreckung,unmittelbarer Zwang und Zwang durch Gewaltanwendung"(8 22 mit 25) muß entschieden die bisher beste genannt werden.Die hier an einzelnen Entscheidungen geübte Kritik und dievon dem Verfasser aufgestellten Gesichtspunkte und Grundsätzeverdienen die höchste Beachtung. Praktikern und Studircndenwird das Mayer'sche Werk den größten Nutzen bieten, besonderswenn einmal das für den Praktiker unentbehrliche Register er-schienen ist. Der I. Band behandelt außer dem allgemeinenTheil noch die Lehre von der Polizei- und Finanzgewalt.
Heft 6 des Deutschen Hausschatzes führt den prächt-igen Roman von Melati von Java: Prada , einen der besten,die von der beliebten Zeitschrift je veröffentlicht worden sind,zu Ende und bringt die Fortsetzung des Romans: Die Jagdauf den Millionendicb von Karl May . Außerdem ent-hält das Heft die ausgezeichnete Novelle: Wimpics Soldat.Von den zahlreichen belehrend-unterhaltenden Artikeln nennenwir nur die Biographie des hervorragenden Gelehrten k. FranzEhrle , die Schilderung der Landsknechte von Jos. Weiß,die Biographie des hochseligcn Kardinals Paulus Melchers ,das reizende Wanderbild von Anton Ender: Im kleinstenFürstenthum Europas , Zum Kapitel der Berg-krankheit von Paul Friedrich u. s. w. Auf die zahlreichenkleinen Artikel können wir nur hindeuten. Der Jllustrations-schmuck ist wieder reich und schön.
Katechetische Blätter. Zeitschrift für NeligionSlehrer.Zugleich Corrcspondenzblatt des Canisius-Karechcten-Vereins. Herausgegeben u. redigiert von Pfarrer Frz.Walk, Bcnefiziat zu Gaimersheim (Oberbayern ).Kempten , Verlag der Jos. Kösel'scbcn Buchhandlung.Preis pro Jahrgang (12 Hefte) M. 2,40.
21. Band 12. Heft enthält u. A.: Schriftgemäße Erklärungdeö Evangeliums für den 3. Sonntag nach Erscheinung. —Die katechetische Definition der Sünde. — Die confcssionellenUnterscheidungslehren im Jugend- und Volksuntcrricht u. s. w.