Ausgabe 
(28.2.1896) 9
 
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ficht nie umgesetzt, wie viele Unannehmlichkeiten ihmnamentlich von Seite des Augsburger Rathes vielleichtauch erspart geblieben wären, wenn er durch Still-schweigen dessen Thun und Treiben gleichsam gebilligthätte. Aber das that er nicht.Der Reichstagsabschiedvon Augsburg bildete für ihn die Norm des fernerenVerhaltens, er erwies sich fortan als treuen Bischof deralten Kirche, ohne jedoch früheren informatorischen Ge-danken, deren Ausführung er dem Besten der Kirche fürförderlich hielt, zu entsagen."««) Daß er sich wirklichd:n Neuerungen in seiner Diözese und namentlich inAugsburg auch fernerhin entgegensetzte, beweisen mehrereThatsachen.

Im Jahre 1533 reichte der Magistrat von Augs-burg, begeistert von Luthers Lehre und voll Eifer fürdas allgemeine Bekenntniß derselben, an den Bischof undan das Domkapitel eine Schrift ein, die ganz wider-rechtlich und sehr nachteilig für die Neligions- und Ge-wissensfreiheit war. Es heißt hier:Hierum wir zuder Ehre Gottes, Beförderung der Wahrheit und Ab-stellung der Irrthum eilich Artikel zum kürzesten gestelltbaben, darin» E. F. G. wir zn erkennen geben, waswir und die Unsern täglich von unsern Prädicanten durchdie Schrift gelehrt werden, das sie in einem freyen Con-cilio mit biblischen Schriften zu erhalten verhoffen undgetrauen, was wir auch täglich lesen und herzlich glauben,daß der Ehr Gottes abbrüchig, auch uns und Unsern imGewissen beschwerlich und der Seligkeit gefährlich sey,das doch nicht destoweniger von E. F. G. oder ihrengeistlichen Predigern allhier nncntsetzt geprediget, gelehrtund von ihren Geistlichen unerläßlich geübt wird." DieArtikel, die sodann in dem Schreiben aufgeführt sind,sind hauptsächlich folgende: Es sei wider dieoffenbareSchrift", daß dieSteinhaufen sollen Kirchen oderTempel Gottes und der Papst deren Haupt sein".Ferner wollen die Augsburger nichts wissen von derHetligenverehrung, von der Ohrenbeicht, vom Fegfeuerund von den Seelenmessen, vom Opfer, von Prozessionenund päpstlichen Messen, von der Bilderverehrung und vonWallfahrten, von derfremden Sprach" in der Liturgie,von den Klostergelübden und von andern Dingen,die-weil solch alles und jedes dem Wort und der EhreGottes entgegen ist"?«)

Auf diese Schrift hin gab der Bischof zur Antwort,er wolle alles thun, was zu Fried, Ruhe und Einigkeitdiene. Doch es seien unter jenen Artikeln manche, dieer nichtaus eigener Vermessenheit" abstellen wolle, weildieselbenals recht und christlich erkannt" und von all-gemeinen Concilien approbirt worden seien. Auch dürfeer nicht mehr bewilligen, als was auf dem Reichstagezu Augsburg gewährt worden sei, zudem sich der Ma-gistrat auf demselben erboten habe:an der Meß, Beicht ,noch sonst andern Ceremonien habe er von Alter bisherniemand geirrt oder davon gedrungen, also gedenke erauch fürder niemand davon zu dringen oder daran zuverhindern".Daher möget ihr selbst ermessen," fährtder Bischof fort,daß uns ganz verweißlich und be-schwerlich, auch keineswegs thunlich, daß wir uns vonaller gemeinen freyen christlichen Concilien Erkanntuis,von allen christlichen Nationen, ja der gemeinen ganzenchristlichen Kirche absundern und wider unser eigen Ge-wissen handeln sollten; daraus uns nicht allein K. M.unsers allergnädigsten Herrn, auch anderer Fürsten Un°

Allgemeine deutsche Biographie. IV. 225.

«) Braun, Gesch. d. Bisch. v. AuM. III. 267-276.

gnad und Feindschaft, Widerwillen und unserer Leibs undGüter Nachtheil, sondern auch zum höchsten Bedenkenunsers Gewissens und Seelen Schaden erwachsen wurde"??)Diese Antwort des Bischofs ist ein klarer Beweis dafür,daß er sich den Beschlüssen des Reichstages zu Augsburg fügte und daß er den Augsburgern auch solche Dingenicht erlaubte, die er den Protestanten einzuräumen fürseine Person geneigt gewesen wäre. Daraus folgt dannaber auch, daß der Bischof sein persönliches Urtheil dem-jenigen der katholischen Kirche stets unterworfen hat.

Im Jahre 1534 verlangte der Magistrat von Augs-burg vom Bischof und von dem Domcapitel ein Neligions-gespräch. Doch der Bischof erklärte:Ein Zusammen-tritt und eine Disputation sei unnöthig und ohne Nutzen;denn u) wäre keine Hoffnung zu einer Vergleichung denk-bar und, wie es die Erfahrung lehre, nicht einmal vonihren Prädikanten es auf solche abgesehen; b) würden siekeinen Richter, der den Streit vergleiche, anerkennenwollen; o) würde bei unterbleibender und nicht zu er-streckender Vergleichung die Verwirrung unv Erbitterungnoch viel bösartiger werden; ä) wären ja diese Differenzenschon lange durch die Concilien entschieden und dergleichenPrivatvergleiche durch geistliche und kaiserliche Gesetze ver-boten worden; s) müßte es jedem Christen sehr schwer,ja auch unverantwortlich fallen, anf den Aussprnch vonzwei oder vier Prädikanten seine Ehr, See! und Selig-keit zu setzen"?«)

Am 1. August 1534 ließ der Rath ein Dekretwider die Katholiken und ihre Religionsübungen ver-öffentlichen. In demselben wird jedem das Predigenverboten, der nicht vom Rathe angestellt ist, alle Kirchenmit Ausnahme einiger weniger werden geschlossen,damitdie Ceremonien und vermeinten Gottesdienst, so bisherdarinnen mißbraucht worden, fürohin vermieden und nichtmehr gehalten werden," den Klosterbcwohnern wird nahegelegt, sie sollen sich aus den Klöstern entfernen, einemjeden wird bei Strafe an Gut, Ehren, Leib oder Lebenuntersagt, katholisch zu predigen oder auch solche Predigtennur anzuhören?«) Die Folge dieses Dekretes war, daßdie Pfarr- und Frühmeßaltäre von allem entblößt undder zu Sanct Ulricb in eiserne Bande geschlagen, dieübrigen Kirchen gesperrt und von den Mönchen vonSt. Anna die Klosterzellen verlassen wurden. Der Bischofkonnte sich nicht anders helfen, als daß er sich beim Kaiserbeschwerte. Er erwirkte wider die Stadt ein Mandat, inwelchem dem Rath sein ungerechtes Verfahren wider diekatholische Geistlichkeit verwiesen und von königlicher Machtwegen geboten ward, alles Verordnete abzuschaffen, dasaus den katholischen Kirchen Weggenommene zurückzugebenund sich aller Neuerungen zu enthalten. Da jedoch diesesMandat keinen Erfolg hatte, beklagte sich Christoph am11. April 1535 beim schwäbischen Bunde auf dem Bundes-tag zu Lauingen und suchte bei den Bundesständen Hilfe.Doch auch dies führte zu keiner Besserung der religiösenZustände in Augsburg . Der Magistrat berief MartinBuzer, einlistiges Männleiu", auf die Kanzel in die St.Johanucskirche; ein Lutheraner, Johann Förster, wurdeebenfalls als Prediger in Augsburg angestellt?«)

Aus all dem ist ersichtlich, daß Christoph wenigstensden guten Willen hatte, für die katholische Kirche zu

») Ebd. S. 277-280.

. °°) Ebd. S. 284.

«») Ebd. S. 200-296.

2 °) Ebb. S. 296390. Wittinan», AugöburgerRefor-mator-»" 258 ff. 237 f.