Ausgabe 
(3.4.1896) 14
 
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schloß und allen Theologen an dem neubegründeten, so-genannten philosophischen Kollegium zu Löwen ihreStudien zu machen gebot, da richtete der gewissenhafteFürstbischof von Gent , von sämmtlichen niederländischenBischöfen unterstützt, eine zwar der Form nach milde,aber dem Inhalte nach entschiedene Vorstellung an dieRegierung. Diese hielt nun den Zeitpunkt für gekommen,sich dieses eifrigen, ihr immer mehr lästig werdendenKirchenfürsten zu entledigen. Er wurde von der Re-gierung vor das Assisengericht von Brüssel gezogen undsechs Anklagcpunkte gegen ihn formulirt. Dieselbenwaren: 1) das von ihm und den Bischöfen von Namürund Tournay herausgegebene und von den Kapitular-vikaren von Mecheln und Lüttich mitunterzeichnete theo-logische Gutachten, welches dem Könige selbst überreichtund der verfassungsmäßigen Preßfreiheit gemäß öffentlichgedruckt und versendet wurde; 2) die Erklärung über dennur unter Bedingungen und Modifikationen zu leistendenConstitutionseid; 3) die fast von allen geistlichen Be-hörden Belgiens an den hl. Stuhl ergangenen Anfragenwegen Auslegung jener Kirchengesetze, in welchen dasfeierliche Gebet für Nichtkatholiken verboten zu seinscheint; 4) die Bekanntmachung der päpstlichen Bullen,Dispeusationen und andere rein geistliche Angelegenheitenbetreffend; 5) die fortgesetzte Korrespondenz mit demPapste über kirchliche Verhältnisse und Geschäfte; 6) eineBekanntmachung von Ablaßbreven.

Als dem Bischöfe seitens des obersten Gerichtshofesver Anklageakt unter dem 9. Oktober 1817 zugestelltwurde, sandte er einen schriftlichen Protest ein. Derselbemotivirte in gedrängter Kürze sein wirkliches, den Gesetzender Kirche entsprechendes Verhalten in den sechs Anklage-punkten. Die Protestation wurde dem Generalprokuratordes Königs in Brüssel zugestellt; doch er behandelte die-selbe als einAufruhrslibcll". Gegen den Bischof wurdeder Haftbefehl erlassen. Durch Flucht nach Frankreich ,von wo aus er gegen solch ungesetzliches Benehmen Protesterhob, entzog sich oe Broglie der Verhaftung. Inzwischensprach der Nssisenhos zu Brüssel sein schmachvolles Urtheilüber den muthvollen Kirchenfürsten. Es ist vom 8. No-vember 1817 datirt und lautete auf Absetzung undDeportation aus dem Lande. Unter Trommel-schlag wurde die Coninmacial-, Absctzungs- und Depor-tationssenteuz gegen einen katholischen Bischof in einemganz katholischen Lande an einem Sonntage publicirtund auf dem Schandpfahle in Mitte zweier wegen Dieb-stahls an den Pranger gestellten ehrlosen Menschen an-geheftet. So verfuhr die damalige Regierung der Nieder-lande mit einem Bischöfe, der nur seine Amtspflichtenerfüllt, der stets im Verein mit den übrigen OrdinariatenBelgiens und im Einverständnisse mit dem Oberhaupteder Kirche gehandelt, der aber freilich wegen seiner theo-logischen Kenntnisse, seiner unermüdeten Hirtenthätigkeitund seines festen, unerschütterlichen Sinnes, den er schonNapoleon I. gegenüber bewiesen, den Feinden der ka-tholischen Religion unsagbar verhaßt war.

Von Frankreich aus richtete der verbannte BischofGents an die zum Cvngresse versammelten Fürsten, denKaiser von Oesterreich, den Kaiser von Rußland undden König von Preußen, eine vortreffliche Denkschrift,welche in getreuer, freimüthiger Darstellung die Ver-folgung gegen die katholische Religion und ihre Dienerim Königreich der Niederlande schilderte und deren Schutzund Hilfe erbat. Im darauffolgenden Jahre 1819 ließde Broglie dieselbe unter dem TitelUsolawution

rssxsotususs" im Drucke erscheinen. Doch in denNiederlanden wurde trotz der daselbst bestehenden allge-meinen Preßfreiheit deren Drucklegung strengstens ver-boten ; in Frankreich hingegen nahm man keinen Anstand,den, Druck und zwar in einer königlichen Druckerei, öffent-lich zu erlauben.

Die protestantische niederländische Regierung be-gnügte sich nicht damit, den edlen muthvollen Bischof zuächten und seinen Namen an den Schandpfahl zu heften,sie ließ ihren Ingrimm auch an seinen Generalvikarenund seinem Sekretäre aus. Als dieselben im Namenihres des Landes verwiesenen rechtmäßigen Bischofes diegeistliche Gerichtsbarkeit in der Diözese ausüben wollten,wurden sie verhaftet. Monatelang ließ man sie ohneVerhör und ohne Rechtshilfe im Kerker schmachten, trotz-dem daß das damalige, in den Niederlanden geltendeRecht die schleunigste Untersuchung und Erledigung allerJnguisitionsfälle vorschrieb. Endlichunter dem 10. Mai1821", so berichtet das französische Journal ^rui üsIg, RsUZioir st äu (Nr. 712 Seite 119),er-schienen die beiden Generalvikare und der Sekretär desBisthums Gent vor dem Assisenhofe zu Brüssel . Dieersten Sitzungen wurden geheim bei verschlossenen Thürengehalten." Erst fünf Tage später wurden sie in öffent-liche Sitzungen umgewandelt. Vergeblich bemühten sichjedoch das kalvinische Ministerium und der StaatsanwaltHerr Sprüht, die Angeklagten eines Verbrechens gegendie Regierung zu beschuldigen, um dadurch gegen sie dasNapoleonische Strafgesetzbuch anwenden zu können. DieVertheidiger der Generalvikare und des bischöflichenSekretärs wußten ihre Sache zu gut zu führen. Siewiesen insbesondere darauf hin, daß es ein großer Miß-griff der Regierung wäre, wenn sie, um ein katholischesVolk zu gewinnen, demselben in allen seinen, auchbilligsten Wünschen, in seinen wichtigsten religiösen An-gelegenheiten, in Gewisscnssachen und GlaubenSgcgen-ständen widerspreche, die Priester unaufhörlich beunruhigeund mit dem Umstürze aller katholischen Institutionenund alles, was dem Volke heilig und ehrwürdig sei,drohe. Endlich am 25. Mai erfolgte die Urtheils-verkündignng des obersten Gerichtshofes. Sie lauteteauf Freisprechung. Ein Ausbruch des Jubels undBeifalles erfolgte bei Verlesung des Erkenntnisses. Allesdrängte sich herbei, um den drei freigesprochenen ehr-würdigen Priestern Glück zu wünschen. Das ganze ka-tholische Belgien empfand ob dieses gerechten Urtheils dielebhafteste Freude.

Indessen nahte auch für den verbannten Fürstbischofdie Stunde der Erlösung, allerdings nicht in dem Sinne,daß er wieder zu seiner treuen Heerde zurückkehren durste,wohl aber in einem höheren Sinne. Er sollte eingehenin jenes Land, von dem es in derGeheimen Offen-barung" des hl. Johannes (21, 4) heißt:Und Gottwird abwischen alle Thränen von ihren Augen; der Todwird nicht mehr sein; noch Trauer, noch Klage, nochSchmerz wird mehr sein; denn das Erste ist ver-gangen."

Fast vier Jahre seit seiner ungerechten Verurtheilungdurch den Assisenhof in Brüssel lebte der Bischof vonGent in der Verbannung in Frankreich . Die meistenNachrichten aus seiner Diözese waren für den scelcn-eifrigcn Bischof von sehr trarrriger Natur. Einer seinerGencralvikare wurde gleich ihm verbannt, die zweiandern nebst seinem Sekretär vor Gericht gezogenihre Freisprechung haben wir vorhin vernommen.