Abschließende Untersuchungen über die 12 Artikelvon 1525.
Mit steigendem Interesse hat sich in den letztenJahrzehnten die geschichtliche Forschung mit dem grobenBauernaufstände von 1525 beschäftigt. Ganz natürlich;denn wenn überhaupt diese Bewegung als unmittelbare,gewaltsam hervorbrechende und weit um sich greifendeAeußerung der Volksstimmung, wie sie die Geschichte nurselten zu verzeichnen hat, der historischen B-trachtnng derMerkwürdigen Punkte genug bietet, so mußte doch vorAllem eine selbst nach nationaler Einigung und socialerGesundung ringende Zeit dem Studium dieser Volks-erhebung besonderen Reiz abgewinnen. Denn bet allerUnklarheit über die zureichenden Mittel und die rechtenWege lagen doch ähnliche Tendenzen der seit 1517 an-schwellenden Volksbewegung, die in den Ideen von 1525ihren Höhepunkt erreichte, zu Grunde.
Die Bauernartikel brachten diese Ideen zur Aus-sprache; „sie erfüllten und entflammten die deutsche Na-tion 1525 ebenso wie die ,Erklärung der Menschenrechte'264 Jahre später das französische Volk". Wie sich unterjenen Ideen die des „göttlichen Rechtes" als die wirk-samste erwies, so waren unter den verschiedenen Baucrn-programmen die sogenannten zwölf Artikel, welche dem„göttlichen Recht" den entschiedensten Ausdruck verliehen,die weitest verbreiteten. In ganz Oberdeutschland ge-langten sie zur Annahme. Ueber dieses bedeutungsvolleProgramm erhalten wir soeben eine Monographie ausder Feder Baumanns unter dem Titel: „Die zwölfArtikel der oberfchwäbischen Bauern 1525?")
Soweit Oberschwaben d. i. das Land zwischenDonau, Lech und dem Hochgebirge und Bodensee inBetracht kommt, ist ohne Zweifel Dr. Franz LudwigBanmann der verdienteste Forscher und gründlichsteKenner des Bauernkrieges. Schon vor 25 Jahren führteer sich als Achtung gebietender Forscher auf diesem Feldein die Oeffentltchkeit ein mit der Dissertation: „Die ober-schwäbischen Bauern im März 1525 und die zwölf Ar-tikel", eine Untersuchung, welche in wichtigen Fragen aufneue Bahnen lenkte und von keinem Historiker des Bauern-krieges ungestraft außer Acht gelassen werden konnte. Inden Jahren 1876 und 1877 sodann folgten zwei höchstverdienstliche Publikationen, welche das umfangreiche, inbayerischen, Württembergischen und badischen Archiven undBibliotheken zerstreute, ungedruckte Material für Ober-schwaben in mustergiltiger Weise der wissenschaftlichenForschung zugänglich machten. Es sind die als 129. Bandder „Bibliothek des literarischen Vereins in Stuttgart"herausgegebene Sammlung von „Quellen zur Geschichtedes Bauernkriegs in Oberschwaben " und das bei Herderin Freiburg verlegte Werk: „Akten zur Geschichte desdeutschen Bauernkrieges aus Oberschwaben ". An derHand dieses Matertales hat Baumann ein lebensvollesBild des Bauernkrieges im Allgäu entworfen und demdritten Bande seiner trefflichen „Geschichte des Allgäus"einverleibt.
Die neuesten Untersuchungen Baumanns beschränkensich auf den Ursprung der „zwölf Artikel", dieses be-rühmtesten aller Bauernprogramme. Es war jedoch imInteresse der vollständigen Erschöpfung der Frage ge-boten, auf die ganze Bewegung in Oberschwaben von Ende
1523 an bis zum kriegerischen Eingreifen des schwäbischenBundes einzugehen. Insofern bietet das Buch mehr,als der Titel auf den ersten Blick besagt^ es ist eineGeschichte des Bauernaufstandes in Obcrschwaben bisMärz 1525. Eine gedrängte Uebersicht unter Betonungder von Banmann eudgiltig festgestellten Ergebnisse magmanchem Leser erwünscht sein.
Im Allgäu machte die Kemptuer Landschaft oenAnfang mit der Erhebung; im Februar 1525 stelle- siesich auf den Boden des „göttlichen Rechtes". Gleichzeitigsuchte sie durch Ueberrcdung und Drohung, bald auchdurch Anwendung von Zmangsmaßregeln den Anschlußder übrigen Allgäuer herbeizuführen. In /.rstannlichkurzer Frist gelang das Werk der Einigung; eine Ver-sammlung zu Oberdorf am 24. Februar gab dem „All-gäuer Bund" das Dasein, eine zweite zu Leubas dreiTage später oie Organisation und einheitliche Leitung.Die Artikel des Allgäuer Bundes lassen deutlich erkennen,daß das „göttliche Recht" d. i. das „Princip , daß alleVerhältnisse, seien sie politischer, socialer oder religiöserNatur, nach Vorschrift des Evangeliums als der einzigenund ausschließlichen Quelle und Norm alles Rechtes ge-ordnet werden müssen", das LebcuLelement der Bewegungist. — Am Vodensce war es der Pfarrer zu Esserats-weiler, welcher das zündende Wort vom göttlichen Rechtunter die Massen warf. Eine Versammlung zu Nappers-weil in der zweiten Hälfte des Februar bekannte sich zudiesem Standpunkte. Bald trat die ganze Gegend umden Bodcnsee bei. — An der Spitze des größten unterden drei oberschwäbischen Hansen, des BnltringerHaufens, welcher die Hochebene südlich der Donau vonder Herrschaft Meßkirch (jetzt zu Baden gehörig) bis anden Lech umfaßte, erscheint seit Anfang Februar 1525als Führer ein Hufschmied von Sulmingen , welchem esgelingt, am 27. Februar seine Anhänger für das gött-liche Recht zu gewinnen. In die Dienste dieses Haufenstrat kurze Zeit darnach als Feldschreiber der Memminger Kürschner Sebastian Lotzer , ein begeisterter Anhängerdes „Evangeliums".
Von Lotzer geleitet, beantragte der Baltringer Haufeeine Vereinigung der drei schwäbischen Sonderbünde. Aufeinem gemeinsamen Tage der Bundesausschüsse zuMemmingen am 6. März brachte er den von Lotzerredigirten Entwurf einer Bundesordnung ein, welcherin dritter Fassung am folgenden Tage die Zustimmungder Allgäuer und Seebauern erlangte. Gemeinsame Ar-tikel für diese „christliche Vereinigung" wurden der Ver-sammlung wohl vorgelegt, kamen aber noch nicht zurAnnahme, weil sie erst den einzelnen Gemeinden vorge-tragen werden sollten.
Durch nachdrncksame Agitation war es soweit ge-kommen, daß mit Ausnahme weniger Orte alles Landzwischen Donau, Lech und Bodensee dem Aufruhr ver-fallen war, als am 14. März der zweite Rauern-tag in Memmingen zusammentrat. Die Aufgabedesselben war vor Allem die endgiltige Annahme einesProgrammes, welches die gemeinsamen Forderungen zu-sammenfaßte. Es sind die berühmten zwölf Artikel,welche die Versammlung vom 14. März zum Programm