deS Kanzlers Niemeyer löste er das schon erwähnte Ver-hältniß zu der geschiedenen Gemahlin des Generals vonLützow, des Führers der bekannten Freischaar, das ihnviele Jahre in unnatürliche Fesseln geschlagen hatte. Erist wieder ganz Feuer und Flamme und singt:
„Gestorben war das Herz und lag im Grabe! ^7Dein Zauber weckt eS wieder auf, der holde,
Es klopfet, fühlet neuen Lebens Gabe,
Sein erster Laut ist: Tristan und Isolde!"und'
„Es hätte stets in mir geruhtUnd wäre wohl mit mir vermodert,
Deck) plötzlich fühl' ich JugendmuthUnd bin von Jugeudgluth durchlodcrt."
Er sühlt sich ungemcin glücklich, neubelebt nachlanger Zeit, doch sollte es nicht lange dauern, diesesErdenglück, er konnte nicht einmal mehr sein Gedicht„den ersten Laut: Tristan und Isolde " vollenden. Körper-liche Leiden stellten sich ein, auch sein Gemüth wurdesehr erschüttert auf die Nachricht von dem Tode desKönigs Friedrich Wilhelm.
„Weil ich so ernst geworden, darf ich scherzen,
Weil ich so heiter, darf das Roß der MusenMich tragen durch die Wilduiß grimmster Schmerzen,Denn alles kaun und darf ein freier Busen."
Das ist der Schluß des Terzinengesanges, deSSchwanengesangcS Jmmermanns. Starke nervöse Fieberstellten sich ein, rasende Kopfschmerzen quälten den Kranken,welcher am 25. August 1840 zu Düsseldorf seinen Geistaufgab, noch nicht 44 Jahre alt, eine Frau mit 20 Jahrenund ein kaum zur Welt gekommenes Kind als Wittwe undWaise hinterlassend. Sein früher Tod erregte schmerzlicheSensation in der ganzen literarischen Welt.
Jmmerwann war von starker, kräftiger Statur, stetssorgfältig gekleidet, aber weit entfernt geckenhaft zu sein,seine breite Stirne zeigte Nutze und Hoheit, seine Zügewaren liebenswürdig und heiter, konventionelle Formenwaren ihm nahezu fremd, die Magdeburger etwas harteAussprache behielt er zeitlebens bei. Er besaß ein warmesGemüth, ein starkes Herz und war besonders freigebiggegenüber der Noth und dem Elend der Mitmenschen. Mit-unter erregbar, wenn man ihm zu nahe trat, verzieh erschnell und gern. Obwohl er Minderwertiges geschaffen— er schuf eben fast zu viel — er hat seine Talentedoch auch recht gut benutzt und wird in unserer Literatur-geschichte stets einen gut klingenden Rainen einnehmen.
Finnische Studenten in JesmLencollegien.
Von Dr. P. Wittmann in München .
(Fortsetzung.)
Auf Possevino's Anregung ließ der Papst die Col-legien in Brannsberg und Olmütz entsprechend erweiternund wies zum Unterhalt der Schüler und Lehrer einebestimmte jährliche Summe an. Die Gesammtzahl derZöglinge sollte 100 nicht übersteigen, davon auf jedeAnstalt die Hälfte entfallen. Beide Seminarien erhieltendurch Cardinal Ptolemäus von Como die nämlichen Satz-ungen. Sie erschienen am 10. Dezember 1578, wiebereits oben erwähnt, in lateinischer Fassung unter demTitel: „Ilntio et le^os OieZorü XIII. ?ont. blux.nornina xrownlgataa in lunäutions SöininuiivrumOlornuoi in Nova,via, st LrunsdöiAns in krussin."Ihr Inhalt war folgender:")
1- D ie Zöglinge sollen von verschiedenen Ländern, nament-
2 ) Auch abgedruckt in deutscher (Übersetzung bei Theinera. a. O. S. 535 ff.
lich Schweden, Götaland, Wendeulanb, Norwegen, Dänemark ,Pommern. Preußen, Livland. Moskau, Rußland , Lithauen undUngarn ausgenommen werden, um als Arbeiter in diesen großenWeingärten mit Gottes Hilfe den Glauben und die Frömmig-keit der Vater wiederherzustellen. Auch vorn höheren Norden,ebenso aus Sachsen können hoffnungsvolle Knaben ausge-nommen werden.
2. Für Anleitung zur Frömmigkeit und zu den Studiensollen hier dieselben Gesetze, wie in anderen päpstlichen Semi-narien, gelten.
3. Die Schüler der Anstalten sollen Alles: Speise, Kleider,Wohnung und Unterricht, kostenfrei erhalten.
4. Was vom Jahresetat übrig bleibt, soll entweder zurVermehrung deS Schülerstatus oder zu Buchankäufen oder zurBestreitung der Heimfahrt der Jungen verwendet werden.
5. Ebenso soll aus diesen Erübriguugen Possevino für sich,die seinen und alle die. welche er in Schweden zu unterhaltenhat, bis sie außer Landes geschickt werden, Zuschuß bekommen.
6 . Die Zahl der Schüler und Lehrer in beiden Anstaltensoll zusammen 100 betragen.
7. Auch jene Zöglinge, welche sich ihre Kleidung selbst be-schaffen können, sollen sich gleicher Tracht wie die übrigen be-dienen, um das sie umschlingende Freundschaftsband desto mehrzu festigen und sich ebenso in Demuth, wie im katholischen undkirchlichen Geiste auszubilden.
8 . Jeder kann sich seinen Lebensberuf nach freiem Ermessenwählen.
9. Deßhalb sollen die Schüler auch nicht auf ihr Gewissenverpflichtet werden, sich später dem Klerikerstande zuzuwendenoder priesterlichen Habit anzulegen, vielmehr steht es Jedemfrei, nach Belieben das Eine oder Andere zu thun.
10. Für den Personaletat der Seminarien sind pro Jahr2400 Zechiuen ausgesetzt, die quartaliter zur Auszahlung kommen.
11. Jedes Semester soll dem Papste gegenüber Abrechnunggepflogen werden.
12. Beim Unterricht sind die Anschauungen und Bedürf-nisse der Völker in'S Auge zu fassen, unter denen einst dieSchüler wirken müssen.
13. Deßhalb bedürfen auch nicht Alle einen vollen Lehr-kurs in Philosophie und scholastischer Theologie. Die älterenZöglinge, welche zugleich Beweise aufrichtiger Frömmigkeit ge-geben haben, können auch in einer fremden Sprache, z. B. dergriechischen oder lateinischen, Unterricht erhalten.
14. Bekehrte Juden-Jünglinge von hervorragender geistigerBegabung und bewährter Tugend sollen in das Ncophhtcn-collcgium nach Nom gesendet werden.
15. Die Lehrgegenstände sind: der römische Katechismus,die Art und Weise der Sakramcntspendung, Casnistik und Po-lemik, bczw. Apologetik.
16. Ist dieser Grund gelegt, so sollen jene, von denen manFestigkeit im Glauben erwarten darf, in ihre Heimath geschicktwerden oder auch, falls es der Rektor für gut hält, ini Missions-dienste zur Verwendung kommen, damit neue Zöglinge Aus-nahme finden können.
17. Nach Ablauf einer gewissen Zeit sollen die Seminaristensich verpflichten, hinfort nicht nur der katholischen Lehre treuzu bleiben, sondern auch alle bisher erlaufenen Kosten zuersetzen, soserne sie sich ein schwereres Vergehen zu Schuldenkommen ließen oder als Nerräther und Ketzer entlarvt würden.Auf diese Weise ist Verführung und Betrug von Seite derSektircr hintanzuhalten.
18. Wünschenswert!) erscheint auch, daß, um solchen Fällenvorzubeugen, von einem Dritten Bürgschaft für sie geleistetwerde.
19. Zöglinge von nördlicheren Gegenden, wie Schweden ,Götaland, Finland, die wegen Nähe ihres Vaterlandes der Ge-fahr ausgesetzt sind, abzufallen oder heimgcrnfen zu werden,foll man nach Olmütz tranSferireu, einem Ort, der sich durchgrößere Entlegenheit und Sicherheit empfiehlt.
20. In jedem Seminar soll ein Verzeichnis) hinterlicgcn,in welchem Tauf- und Gcschlechtsuamen sowie sonstige dieSchüler betreffende Umstände angegeben sind. Alljährlich istSr. Heiligkeit hievou Abschrift vorzulegen, damit Selbe zu er-sehen vermögen, wieviele Katholiken, deren sich der bl. apostol-ische Stuhl zur Verbreitung des Glaubens bedienen kann,in jeder Provinz leben.
21. Die Rektoren dieser Anstalten sollen überdies jährlicheine Liste jener Zöglinge einschicken, welche zur Wirksamkeit imWeinberg des Herrn besonders tauglich scheinen, auch darüberberichten, waö jeder derselben durch Gottes Gnade ausgerichtet.
22. Im klebrigen soll man sich nach den Regeln richten,die bereits im OolleZstuw 6 ermamcuw zu Nom und anderen