Ausgabe 
29 (3.1.1869) 1
 
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wirksame Beobachter denn auch gefunden, daß der Tod gleichfalls einem solchen unwan-delbaren Gesetze gehorcht.

Wohl greift derselbe oft mit scheinbar blindem Griffe in's bunte Leben hinein undbettet bald den blühenden Jüngling oder die holdlächelnde Jungfrau, bald den lebens-kräftigen Mann, bald den vielversprechenden Knaben neben dem altersschwachen Greis indie Gruft, aber demungcach et beugt er sich dem ihm vorgeschriebenen Gesetze der Sterb-lichkeit und nimmt, im Großen und Ganzen betrachtet, von keiner einzelnen Klaffe derMenschheit mehr, als jenes Gesetz ihm erlaubt. Gleichwie auch im Sommer sich wohldann und wann kühle oder gar kalte Tage einstellen, und im Winter oft sonnige warmeWitterung der Jahreszeit zu spotten scheint, während im allgemeinen doch dem Winterdie kurzen kalten, dem Sommer die langen, warmen und sonnigen Tage eigen sind, sonimmt auch der Tod hin und wieder einzelne Menschen in den Jahren der Kraft undsprudelnden Gesundheit hinweg, aber er vermag die Grenze nicht zu überschreiten, dieihm Derjenige gezogen, der die Ordnung im Weltgetricbe aufrecht erhält, der auf deuFrühling deu Sommer, auf den Herbst den Winter folgen läßt, und der auch die Arbeitdes Schnitters Tod nach seinen ewigen Gesetzen geregelt hat. Sorgfältige Beobachtungender Sterblichkeit haben zur Kenntniß dieser Slerblichkcilsgesetze geführt und auf ihnen fußtdas Institut der Lebensversicherung.

Lebensversicherung! Niemand kann sein Leben gegen den Tod versichern,denn Sterben, Abscheiden von der Erde mit ihren Freuden, und hinaustreten aus demKreise der Lieben in ein Jenseits, wo wir später ein Wiedersehen in geläuterter Gestalterwarten, Sterben ist das Loos jeden Erdcnbcwohners.

Wohl aber kann daS Leben des Einzelnen niit einer Summe Geldes versichert werden,die bei seinem Tod fällig wird und so die Seinen schützt, daß sie, die ihm Liebgcwordencn,nicht darben müssen, daß sich dem Kummer um den Dahingeschiedenen nicht noch die Sorgeum das tägliche Brod, um die Ausbildung der unerzogenen Kinder beigeselle und dasschwcrgcbengte Haupt der trauernden Wittwe noch schwerer bedrücke, als es bereits durchden Tod des geliebten Mannes belastet ist.

Dergleichen Sorgen fern zu halten, die Wohlfahrt der Familie dauernd zu begründen unddie Gefahren, die der plötzliche Tod des bisherigen Ernährers mit sich bringen müßte,möglichst zu beseitigen, also deu Schlag plötzlichen Hiuscheidens des Familicnoberhaupts,den Niemand abzuwenden vermag, wenigstens so zu mildern, daß er für die Hinterblei-bcnden nicht ein völlig vernichtender werde: Das ist der schöne Zweck der Lcbens-Vcrsichcrung.

Bis vor -10 Jahren kannte man eine solche Institution in Deutschland nicht. Erstim Jahre 1827 wurde von Gotha aus darauf aufmerlsam gemacht und zur Gründungeiner Lcbeusversichcruugsbank für Deutschland angeregt.

Die Sache fand großen Anklang, das Unternehmen kam zu Stande und wu hS vonJahr zu Jahr in der erfreulichsten Weise. Aus dem neuesten Gcdenkblatt ersehen wir,daß die Gothacr Bank bis jetzt schon mehr als 20 Millionen an die Erben gestorbenerVersicherten ausgezahlt und über 8 Millionen Dividende an Lebende vertheilt hat.

Jare Mitgliederzahl beträgt dermalen über 80,000 Personen, deren Angehörige vonihr dereinst mehr als 55 Millionen Thaler zu gcwarten haben. Für ihre Sicherheitbürgt neben der Gesammtheit der Banktheilnehmcr ein vorhandenes Kapitalvermögen von15 Millionen Thaler.

Nach ihr sind noch eine ganze Ncihe einheimischer LcbcnSvcrsichcrungsanstalteu ent-standen, so daß deren in Deutschland gegenwärtig 85 vorhanden sind, bei denen zusammenetwa 350,000 Personen ihr Leben mit mehr als 300 Millionen Thaler versichert haben.

Wie oft gibt es Gelegenheit, in Verhältnisse einzudocken, für welche der Abschlußeiner Lebensversicherung dringend anzurathcu wäre! Wie viele Familien kennen wir,deren Angehörige ein so recht trauliches Leben miteinander führen, wenngleich sie mit