Ausgabe 
29 (10.1.1869) 2
 
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wie ein dem Bauer entrissener Vogel zur Thür hinausstatterte. Die Großmagd halteRecht gehabt.

Der alte Mann setzte sich jetzt wieder hin, sein unterbrochenes Rasirgeschäft zu Endezu bringen; wohl zeigte sein Gesicht wieder die gewohnte Ruhe, aber stürmische, herz-quälende Gedanken wogten doch in seiner Brust auf und ab. War das Alles Lüge,was dieser Kobold geschwatzt, oder doch ein Funken Wahrheit darin? Nun, wenn auchnur ein Funken, so war es dennoch genug, um sein Haus zu beschimpfen und die Ehreseiner einzigen Tochter für immer in Frage zu stellen. Der Bauer hatte erfahren, datzGeorg sich hartnäckig geweigert, sein Verbleiben in jener Nacht anzugeben sollteMarianne dennoch? ein tiefer Schnitt in seine Wange weckte ihn aus seine» Gedanken,er mußte daS Messer wegwerfen, nach Schwamm suchen, das Blut zu stillen, dannstützte er den Kopf in seine harten Hände, und versank von Neuem in tiefes Still-schweigen.

(Fortsetzung folgt.)

Von der Lebensversicherung.

(Schluß.)

Der Geschäftsmann glaubt vielleicht, er brauche sein Geld im Geschäft und erhalteVon demselben bessere Zinsen, als er bei der Lebensversicherung erziele. Hat er aber dieGewißheit, daß er alt werden wird? Kann er verbürgen, daß er so lange lebt, um eineso hohe Summe aufzusparen, als sie die Versicherungsanstalt gegen seine geringen Bei-träge gewähren muß, selbst wenn sein Ableben schon nach der ersten Einzahlung einesJahresbeitrages erfolgt?

Und wenn nun gar zwei Kaufleute gemeinsam ein Geschäft betreiben, das ruinirtsein würde, falls der Ei c unverhofft bald mit Tode abginge und seine Erben das ein-gelegte Kapital zurückforderten, ist ihnen da nicht auzurathcn, daß sie beide gegenseitig diezusammengeschossenen Gelder versichern, damit beim Ableben des Einen die von ihm ein-gezahlte Summe dem Ge chäftc in dem Versichcrungskapitalc wieder zufließt und seineErben aus diese Weise voll abgefunden werden können, ohne daß das Geschäft darunterzu leiden hat?

Würde überhaupt Derjenige, welcher ein fremdes Kapital in seinem Geschäfte arbeite»läßt und dasselbe mit 4'P rozent verzinsen muß, sich nicht gern damit einverstanden erklären,dasselbe mit jährlich 6 oder 7 Prozent zu verzinsen, wenn ihm von seinem Gläubigerdagegen die feste Zusichcrung gegeben würde, die Schuld sollte mit seinem, des Geschäfts-herrn, Tode qnittirt sein, und das Geschäft schuldenfrei an seine Kinder kommen? Nun, 'diesen Vortheil kann sich Jedermann verschaffen, wenn er die 2 oder Z Prozent, zu derenMchrzahlnng an seinen Gläubiger er solchenfalls bereit sein würde, einer'Lebenvcrsiche^rungsanstalt cntrichtrt, denn diese übernimmt dafür bei seinem Tode die Verpflichtung,das Kapital an seine Erben auszuzahlen, so daß sie die Schuld decken können.

Doch nicht allein für den Todesfall schafft die Lebensversicherung Nutzen.

Der Versicherte kann sich durch eine entsprechende jährliche Mehrzahlung das Ver-sichcrungskapital auch noch bei Lebzeiten erwerben und so den Segen seiner Sparsamkeitnoch mit eigenen Augen ansehen. Man nennt solche Versicherungen abgekürzte Ver-sicherungen.

Sie dienen als Altersversorgung, zur Beschaffung eines Kapitals für die Kinder,wenn diese sclbbstständ g werden, zur Tilgung von Schulden, die erst nach Jahren ab-getragen werden müssen, u. s. w. und h den das Gute, daß das Kapital, wenn derVersich rte vor der bestimmten Zeit stirbt, auch schon mit seinem Tode fällig wird.

Es ließen sich der Fälle noch viele aufzählen, in denen die Lebensversicherung zumwahren Segenbringer wird.