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Adelige Genrebildchen.
Unter der Überschrift „Illustrationen" schreibt die „Breslauer Morgen-Zeitung":Schlesien hat mehrere interessante Beispiele geliefert, welche die Absurdität der noch gil-tigcn Vorschriften über das Ehehinderniß wegen Ungleichheit des Standes recht grell her-vorheben. Vor ungefähr 35 Jahren trieb in einem Gcbirgskrcise ein Herr v. D. dasGeschäft eines Hausirers, machte auf seinen Gängen durch die Dörfer die Bekanntschafteiner begüterten Bauerntochtcr, verlobte sich mit Bewilligung ihres Vormundes mit der-selben, bestellte das Aufgebot und bereitete sich zur Hochzeit vor, als er von dem betreffen-den Geistlichen die Mittheilung erhielt, die Trauung könne nicht eher vollzogen werden,als bis er entweder die Verzichtleistung auf den ihm anhaftenden Adel oder die königlicheErlaubniß zur Schließung einer Mißheirat beigebracht habe. Da der adelige Bräutigammöglicherweise noch einmal irgend einen Verwandten beerben oder einen anderen Vortheilaus seinem „von" ziehen konnte, entschloß er sich zur Eiureichung des verlangten Gesuches,und erhielt nach Verlauf von etwa sechs Monaten den kurzen Bescheid, dasselbe sei nichtbewilligt worden. Sei es, daß der Name — allerdings ein sehr alter und volltönender— des Bräutigams vor der Befleckung durch die Berührung mit einem bäuerlichen be-wahrt werden sollte, oder daß sich die Verwandten des Bräutigams, welche sich sonstniemals um ihn kümmerten und ihn als muuvais 8ujvt behandelten, in's Mittel legten,kurz, aus der Heirat wurde nichts. Der verunglückte Bräutigam legte sich auf's Trinkenund starb ohne Einspruch seiner Verwandten im Armcnhausc; die Bauerntochter heirateteeinen angesehenen Techniker, wurde Wittwe, schloß darauf, zu den Honoratioren derKreisstadt gehörend, zum zweiten Male ein Ehebündniß mit einem pensionirtcn Majorv. * * und hat als Frau v. * * die Freude, die Mutter zweier Offiziere zu sein. —Einem Schuhmacher v. R. erging es ungefähr um dieselbe Zeit nicht besser, obgleich ergeltend machte, daß seine Braut, eine verwittwete Fleischermeisterin, ihm im Rangejedenfalls gleichstehe und zur Erweiterung seines Geschäfts ein sehr hübsches Vermögenzuzubringen verspreche. Es wurde ihm erwidert, es handle sich um die Gleichheit nichtdes durch eigene, sondern ohne eigene Thätigkeit erworbenen Ranges, d. h. um die Eben-bürtigkeit, und das Gesuch um Dispcnsation sei um so mißfälliger aufgenommen worden,als sich in demselben eine Verlängnung jeder noblen Gesinnung kund gebe. Unähnlichdem adeligen Hausircr, welcher sich todt trank, entschloß sich der adelige Schuster nachdem abschlägigen Bescheide kurz und gut zum Verzicht auf seinen Adel, heiratete alsBürgerlicher die Fleischerswittwc und erwarb sich 1849 — 1851 als Rathsherr undWahlmann so hervorragende Verdienste um das Manlluffel'sche Regiment, daß er mitder Rückgewährung des von ihm aufgehobenen „von" belohnt wurde. — Erst imvorigen Jahre kam in unserer eigenen Druckerei der Fall vor, daß ein adeliger Setzermit seiner bürgerlichen Braut erst nach Einholung der königlichen Genehmigung getrautwurde, während ein zum niederen Bürger-stande gehörender Vater einer Tochter, welcheeinen Edelmann von untadelhaftestem Gcblüte und Enkel zahlreicher Ahnen zu ehelichenwünschte, die Weitläufigkeiten durch den Eintritt oder Einkauf in eine exclusive Kaufmanns-Corporation vermied. Dadurch war er wie im Handumdrehen in den höheren Bürger-stand avancirt, die Hochzeit fand statt, der Vater starb, das Ehepaar verthat das lang-sam durch Handwerksarbcit verdiente Geld in schnellster Zeit, und der Herr Gemahl fülltaugenblicklich die Stelle eines Privatschreibers aus. Ob die Frau Gemahlin Wäscheoder Treppen wäscht, ist ungewiß; aber adelig sind Beide geblieben.