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wollte, mußte ihm dann ein ganzes Dutzend bezahlen, denn wirklich gewann er die Wette.Dergleichen Geschichten erzählte man sich von ihm die Menge. Leider waren die Dürren-sce'r an seinen Dummheiten zum großen Theil selbst schuld, wie sich denn manche Gemeindeihre Narren zu ziehen pflegt. Sie meinten, es müßte einmal Leute geben mit denenman so einen Spaß haben könnte, sonderlich im Wirthshaus. So versprachen sie ihmalso ein Trinkgeld, wenn er dumme Schnacken vor ihnen trieb, und statt ihm dafür zuzeigen, wozu der Zimmcrmann in der Thür ein Loch gekästen, hielten sie sich die Bäuchevor lachen. Einmal da er großen Durst hatte und die.Wirthin nicht borgen wollte,versprach ihm einer, er sollte sich auf seine Kosten satt trinken, er müßte aber zu jedemGlas Bier ein ander Gesicht schneiden. Und als denn der Unflath alle möglichen Fratzen
geschnitten und seinen Durst so ziemlich gelöscht hatte, über der Arbeit aber endlich unter
den Tisch gefallen war, meinten sie, solch ein Pläsir hätten sie lange nicht gehabt, —schade daß keiner unter ihnen gewesen ist, der ihnen das Evangelium vom MühlsteinMatthäi am achtzehnten verdeutscht hat.
In den meisten Fällen hatte er die Zeche für seine Narrhciten freilich selbst zu be-zahlen, und da er's denn einmal recht toll trieb und überhaupt von seiner Liederlichkeitnicht besonders fett ward, so wäre ihm um ein Haar etwas höchst verdrießliches PassirtDer Gemeindevorstand hatte große Lust ihm einen Vormund setzen zu lassen, was in
guter alter Zeit auch keine Weitläufigkeiten verursacht hätte, denn für einen Bruder
Liederlich'gehört sich nichts anderes als ein zweibeiniger Hemmschuh. Der neumodischeAssessor beim Landgericht aber der die Sache unter die Hände bekam — der Herr Land-richter waren just auf sechs Wochen iu's Bad gereist — war der Meinung, die Persön-liche Freiheit müsse auch einem Lumpen garantirt werden, und schrieb in s Dekret: essei ein juristischer Unterschied ob jemand Verstand hätte und ihn auch nicht brauchte, oderob er keinen hätte und ihn dennoch brauchte; da aber anzunehmen sei daß bei dem Hättichweder der erste noch der dritte sondern der zweite'Fall vorliege, so sei auch kein Rechtsgrundvorhanden ihm einen Vormund zu setzen, und wenn er einmal seine Güter durchgcbrachthätte, so würde das Landgericht auf geschehene Anrufung zu bestimmen unvergessen sein,ob er aus seinen eigenen Mitteln oder auf Gemcindeunkostcn unterhalten werden solle.
Ueber diese landgerichtlichc Weisheit lärmte nun aber niemand in Dürrcnsee mehrals der Hättich. Denn der war's gerade gewesen der auf die Bestellung eines Vor-munds über den Habich am meisten gedrungen hatte. Der Habich aber hat sich nunnicht bloß auf die hohe obrigkeitliche Protektion etwas besonderes zugut gethan, sonderner wäre für den zugedachten Freundschaftsdienst auch gern erkenntlich gewesen. Am aller-liebsten hätte er eben dem Hättich einen Beweis seiner uuvcrlöschlichen Dankbarkeitgegeben.
Der Hättich ist seinerseits auch einer Personalbeschreibung werth.
Ich muß nur vorausbemcrken wie ungern ich daran gehe. Er war sonst ein ordent-licher Mann, ein sorgfältiger sparsamer Hausvater, thätig und arbeitsam, dazu mäßigruhig und ehrbar. Nur hatte er als Erbe von seinem Vorführer, dem Haus Dampfvon Rippach auch so seine Schwachheiten und Eigenheiten.
Einmal nämlich stand eS grundschlecht mit seinen Rechenkünsten und es war ihmdarin der Habich weit überlegen. Noch heute ist es ein Räthsel der Weltgeschichte, warumdie Dürrcnsec'r damals gerade ihn zum Gemeindestfleger, zum Kassirer gemacht halten.Vielleicht, rechneten sie auf seine Zähigkeit im Ausgeben. Denn bekanntlich ist es deroberste Grundsatz der Gemeindeverwaltungen im Landgericht Wciscnstadt und Wurzenbach,auS Gcmeindemitteln nichts auszugeben bevor ein landgcrichtliches Donnerwetter losbricht;s« wird z. B in den Gemeindehäusern, ob auch drei vier Familien in einer Stube beieinander wohnen, kein neuer Ofen gesetzt, bevor der alte — er mag so schlecht und