Ausgabe 
29 (11.7.1869) 28
 
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gewöhnlich bei allen Auflagen der Fall ist, von den untern Volksklassen ein; jeder Hand-werksgesell mußte 12 Groschen, jeder Bauer 812 Groschen, ja sogar die Tagelohnverrichtenden Weiber vier Groschen an Kopfsteuer entrichten. Jede Jungfrau, diedas wichtige Jahr zwanzig erreicht hatte, mußte, bis es ihr gelungen war, unter dieHaube zu kommen, oder bis sie das vierzigste Lebensjahr erreicht hatte, 1 Thlr. anden Staats - Fiscus erlegen; das sollte zugleich zum Hcirathen ermuntern. Praktischerwäre es gewiß gewesen, den auch in unsern Tagen wieder aus's Tapet gebrachtenGedanken einer Hagestolzen - und Herbst - Gesellen - Steuer zu verwirklichen. Hand in Handmit diesen Auflagen gingen verschiedene Luxus-Steuern. So eineCarrofscn-Steuer",indeß blos für die Hauptstadt. Für Damen war eineFontangensteucr" erfunden,welche die. so einen Kopfputz trugen, mit 1 Thlr. jährlich entrichten mußten; ferner bestandeine Strumpf-, Schuh-, Stiefel-, Pantoffel- und Hutsteuer, für jedes Stück dieserGegenstände mit einem Groschen jährlich zu entrichten. Unter die einträglichsten Steuernaber zählt die Perrücken-Stcucr. Sämmtliche Pcrrücken mußten mit spanischem Lack mar-kirt d. h. gestempelt werden. Das hatte gleichwohl nicht den erwarteten Erfolg, obschonman aus öffentlicher Straße nach Erlaubnißscheincn fragte und Personen, welche diese nichtvorzeigen konnten, die Perücke vom Kopfe riß. Deßhalb wurde verordnet: Hof- undS.aatödiencr bis zum General-Major hinab sollten von ihren Pcrrücken jährlich 2^Thlr., die andern Beamten und Offiziere bis zum Major hinab 2 Thlr., alle bis zumSe rctär hinab 1 Thlr., alle übrigen Subaltern-Beamten, Kammerdiener, Kaufleute,Krämer und Bürger 16 Groschen, dann Handwerksgesellen, Lakaien und andere geringeLeute endlich V 2 Thlr. bezahlen. Außer den genannten Luxussteucrn begegnen wir nochmanchen, mit denen man vorgeblich den Luxus besteuern wollte, aber in Wirklichkeitreelle Bedürfnisse traf. Dahin gehörten die auf den Genuß von Kaffee, Thee oderChocolade gelegten, alljährlich mit zwei Thaler für jedes dieser Getränke abzuführendenSteuern. Friederichder Große" ging bezüglich des Kaffee's noch weiter. Er theiltedie Ansicht, daß der Kaffee schwäche und zum Soldatenstande untauglich mache; deßhalbmonopolisirte er den Verkauf des Kaffee's, und nur die privilcgirten Stände, die ade-ligen Offiziere, Mitglieder der Landes - Collegien und Geistlichen durften selbst Kaffeebrennen lassen. Eine fernere in Preußen lange Zeit übliche Auflage war die Prinzes-sinenstcuer, vom gcsammtcn Lande zu entrichten bei jeder Vcrhcirathung einer könig-lichen Prinzessin. Sie bcirug damals 20,000 Thlr. In Bayern besteuerte man,ganz im Gegensatze von König Fricderich I. von Preußen, unter Maximilian Joseph IN.(1745 1777) das Heirathen;die Heirathslicenzen", wie sie genannt wurden,brachten jährlich 150,000 fl. ein. Vchse erzählt von einem Rcichsgrafcn, der ein Malein Bein gebrochen und zur Bestreitung der Kurkosten von seinen Unterthanen eine beson-dereB einbruchs-Steuer" erhob, die auch nach völliger Wiederherstellung nochlange Jahre in Gebrauch geblieben. In einem andern deutschen Lande schrieb der Fürsteine allgemeineLaxirsteuer" aus, die sogar vierteljährlich erhoben wurde. JederBauer mußte vier Mal im Jahre zwei Loth Sclitzcr-Salz nehmen und sich mit seinemScheine deßhalb bei seinem Schulzen legitimiern. (65. Vchse, Geschichte der deutschenHöfe, Band 48, pa^. 292). Noch toller trieb es Landgraf Friederich II. von Hcffcn-Kassel, der große Seelenverkäufer. Er erhob von seinen Unterthanen eine besondere Steuerfür seine Maitressen u. Bastartc, einen eigens für diese bestimmtenSalz hell er". DerEinzige, der den Uebergrissm steuerte, war Kaiser Joseph U Er legte mehreren Für-sten das Handwerk gründlich, so z. B dem Fürsten Fricderich Karl von Ncuwied, demer gebot, sich der willkürlichen Erhebung von Geldauflagcu, die dieser Duodez-Fürstunter dem naiven TitelAllgemeine Landesnothdurft" sich zufließen ließ, zu enthaltenund das zu viel Erhobene seinen klagenden Unterthanen zu erstatten. Ein der Nach-ahmung eben so würdiges als bedürftiges Beispiel. (Köln . Vztg.)