Ausgabe 
29 (25.7.1869) 30
 
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Frau das Einmaleins borgen müßte. Was das aber für eine Wirthschaft im Land gebensollte, wenn Einer mit Vortheil sein Eigenthum veräußern könnte, und jeder Narrdürfte sagen:da will ich auch erst gefragt sein!" Wenn einmal der Schultheiß seinegroßen Besitzungen verkaufen wollte, seinetwegen für sieben Batzen und acht lose Heller,so thät' er auch Protestiren und er wollte einmal sehen, ob das nicht Geltung hätte!Kurz, es war dem Habich schwer beizukommen; auch damit war nichts ausgerichtet, daßihn Einer fragte, wie er denn solch' eine Uebervorthcilung vor seinem christlichen Gewissenverantworten wollte? Denn erstlich meinte der Habich, wie alle von seiner Sorte, mitdem Gewisien wär' heut zu Tage nichts mehr anzufangen, man müsse sich durch dieWelt durchhelfen, wohl oder übel. Und zweitens brauchte er nach seiner Meinung keineGewissens-Bedenkcn: der Hättich hätte ja auch keine gehabt, mit dem müßt' er auf alleFälle brüderlich theilen Es ist eben in der Welt noch kein Bär gewesen, der im Altertanzen gelernt hätte, und der Mohr ist nicht gut weiß zu waschen.

So ward die Sitzung geschlossen, ohne daß man an das gewünschte Ziel gekommen

wäre. Der Habich aber riegelte sich dann wieder in sein Haus ein, grüßte nicht unddankte nicht, der Hättich und seine Frau konnten nicht vor ihn und noch weniger an ihnkommen. Nach drei Tagen endlich gelang es doch. Nur war nichts mit ihm anzu-fangen, ob auch einmal die Hättichin statt ihres Mannes kam, alle ihre Kinder mitbrachteund fast einen Fußfall gethan hätte. Wenn ein Handel rückgängig werden sollte, dabei

blieb er, so müßten beide Theile einverstanden sein, er aber (der Habich) wäre einver-

standen, daß der Hättich ihm in der bedungenen Zeit die 17,476 fl. 15 kr. schaffte; erkönnte seine zwei und dreißig Brodfrcsser nicht los werden, und brauchte für die alleTage Geld genug; wenn er aber einmal alt wäre, und könnte nicht mehr für sichsorgen, so würd' ihn der Hättich sammt seiner Frau auch nicht als Kostgänger begehren.Aber er ginge jetzt bald nach Amerika , und was er zur Reise nicht brauchte, davonwollte er in Dürrensee ein Narrcnhaus bauen, der Hättich könnte Inspektor d'rin werden.Für der Hättichin ihre Kinder hätte er ja vorgesorgt: das Rittergut gäbe Brod undKuchen für ein halbes Dutzend Kinder, ein junger Has, ein junges Gras, das Hunger-leiden lernten sie bei Zeiten von ihren Alten, und was weiß ich, wie viel sein losesMaul sonst noch Geifer ausgcschäumt hat.

Wie nun der Hättich und seine Frau nichts ausrichten, so mischen sich jetzt dieNachbarn in den Handel, nur ein Paar Hetzer (an denen nirgends in der Welt Mangelist, und nicht einmal in Dürrensee), nehmen die Partie des Verkäufers. Geholfen hat'snatürlich eben so viel, als wenn Einer zu einem hungrigen Hund spricht: du, sei dochso gefällig, und laß den Knochen da fahren, ich will noch eine Suppe davon kochen,nachher sollst du ihn wieder kriegen!

Da ist denz Schultheißen die Sache endlich doch über den Spaß hinübcrgcgaugen,Zeit war nicht mehr zu versäumen, in der ganzen Wicsenstadter Gegend war von nichtsdie Rede, als vom Habich und vom Hättich, und ihrem merkwürdigen Güterhandcl, undwenn ihrer Zehn ihren Spott am Hättich hatten, so war bei Zwanzigcn der Unwilleüber den Habich desto größer. Also der Schultheiß macht sich einen Gang nach Wcisen-stadt, den Hättich nimmt er sogleich mit. Sie gehen erst zum Herrn Notar, der konnteja das Beste thun. Aber bei dem war auch nichts auszurichten. Es warf ihm nämlichsein Notariats-Geschäft alljährlich so wenig über dreitausend Gulden ab, daß er dieAdvokatur nebenbei fortb'etrieb. Sogleich im Anfang hatte er gemerkt: der Handel kannder Vater eines lustigen Prozesses werden. Was konnte er auch dazu, daß die Mensch-heit so wenig Verstand hat, besonders die Dürrcnsee'r Menschheit; (Gottlob, daß nichtalle Herren Juristen solche Philosophen sind). Sein Bescheid lautete so: die Sache gingedas Notariat nichts mehr an, ein Notar wäre nicht dazu da, das Publikum bei Handels-Geschäften zu berathen, und noch weniger große Kinder an der Hand zu führen, sonderndiePrivatgeschäfte" zu erleichtern und derenrechtskräftigen Abschluß" in die Hand zu