Ausgabe 
29 (25.7.1869) 30
 
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er von dieser Summe wirklich erhalten würde. Könne der Hättich die erkauften Güter inicht behaupten und das Geld nicht schaffen, so müsse sich Verkäufer an diesen selbstschadlos halten, das übrige Vermögen des Käufers sei da nicht in Anspruch zu nehmen;es sei aber vorauszusehen, daß der Käufer für das geringe Gütchen nicht viel sein wür-den, dasRittergut" habe Verkäufer verschenkt und könne Käufer dieses auf eigeneRechnung verkaufen, dann seien noch die Consensschulden abzuwälzen, am Ende werdeVerkäufer nicht einmal Geld übrig behalten, nach Amerika zu gehen. Das war dasEine, und der Habich hatte gegen diese Rechnung nicht Viel zu sagen. Das Andereaber juckte, kitzelte und biß noch besser. Der Landrichter hatte sich alte Akten vorlegen >

lasten, und eröffnete daraus dem Hans Habich von Dürrensee die angenehme Aussicht, !

schließlich doch noch unter Vormundschaft zu kommen. Mit dem Schultheißen verständigteer sich für diesen Fall sogleich dahin, daß sich als Vormund für den Habich der Hätticham besten gualificiren werde.

Diese beiden Dinge aber, das Rechen-Exempel und der Hättich als Vormund, daswar für den Habich doch auf einmal des Guten zu Viel. Der Habich wird also weich,der Hättich ist es schon lange gewesen, und das Ende vom Lied ist, daß der Hättichsich zu Protokoll erklärt, dem Habich als Reukauf den Betrag von 150 Gulden zuentrichten; derselbe sollte binnen vierzehn Tagen vor m Landgericht abgewählt werden,die Gerichtskosten hatte der Käufer desgleichen auf seine Rechnung übernommen.

Dem Hättich ist's nun freilich sauer angekommen, als er blanke 150 Gulden fürnichts und wider nichts in's Landgericht tragen mußte, und seiner Frau noch sauerer.

Denn das war's so ziemlich, was sie das Jahr zuvor erarbeitet, zum Theil durch Kargenund Geizen zusammengeschunden hatten. Der Hättich war gleichwohl froh, als er um !

150 Gulden das Rittergut wieder los geworden war, die waren doch eher aufzubringenals 17,476 fl. 15 kr. Uebrigens ist es ihm ergangen, wie dem Pudel, der zu heulenanfängt, wenn er an die Stelle kommt, wo er einmal Prügel bekommen. Nur hat wohlNiemand in der ganzen Pudelschaft an seine Prügel so oft denken müssen, wie derHättich an seinen Handel mit dem Habich und das nachfolgende Rechen-Exempel. DerWeg auf seine Aecker führt ihn fast täglich am Rittergut vorbei, und wer kann dafür,daß man im Dürrensee'r Flur fast überall Weisenstadt liegen sieht. Beim Gedächtnißan die schlaflose Nacht auf dem Heuboden hat er sich hoffentlich auf Christi Wort besserverstehen gelernt: Niemand lebet davon, daß er viele Güter hat. Ist doch Niemand :

in der Welt ein ärmerer Teufel, als wer sich vom Geizteufel reiten läßt, von solchem I

Ritt haben noch Jedem endlich die Rippen im Leib weh gethan. Wer's aber sonst nicht j

glaubt, kann's nachlesen Matth. l6, 26 und 1. Tim. 6, 9, daß dabei noch ganz wasAnderes auf dem Spiel steht, als mottenfressige Güter, weil beim lieben Gott keinReukauf" gilt.

Nun komme ich aber noch einmal an den Habich. Der ist wohl mit seinen150 Gulden seelenvergnügt nach Haus gegangen? Das konnte nicht fehlen, wenn's nichtso wäre in der Welt, daß wer andern eine Grube gräbt, endlich doch selbst hineinfällt.

Und ganz Dürrensee war der Meinung, er könnte von seinem Geld nicht viel davon-bringen, gewiß gehe es nach dem Wort: wie gewonnen, so zerronnen. Wie viel er vondem Sündengeld in seine Hände bekommen, mag der Leser selbst urtheilen, wenn ich imVertrauen bemerke, was er auf dem Heimweg gegen einen Dürrensee'r Knecht geäußerthat. Es wär' doch schändlich, sagt' er, daß er nicht einmal die Kosten für die Extrapostherausgeschlagen hätte! Wie? hat er denn nicht 150 Gulden ausgezahlt bekommen?

Ja freilich hat sie der Hättich für ihn im Landgericht auf den Tisch gezählt und derHabich hat quittiren wüsten. Aber auf demselben Tische liegt auch eine Rechnung desNotariats, und der Habich hat Zweierlei außer Acht gelassen: einmal hat er seit derExtrapostfahrt vergessen, daß im Protokoll steht:sämmtliche Kosten trägt Hans Habichals Verkäufer." Und zweitens hat er in seiner Gefcheitigkeit übersehen, daß der Notar

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