168 4. Kapitel: Die Entwickelnng der LcipzigerBücherinesse bis znm30jähr. Kriege.
Charakter gar nicht enthaltenes Element hinzugetreten wäre: gerade da-durch, daß der beanspruchte Geltungsbereich des kaiserlichen Privilegszusammenschrumpfte auf den tatsächlichen einer einzigen Stadt — Frank-furts a. M. — oder besser: dadurch, daß es den Klang seines Namensverband mit einer hier eigenständig erwachsenen Geltungskraft, gewannes den Geltungsbereich, den es sonst nie gewonnen Hütte. Es besaßdabei trotzdem auch an und für sich ein gewisses, dem Ansehen des kaiser-lichen Namens und der durch ihn jeweilig vertretenen Machtfüllc ent-sprechendes Ansehen; ein Ansehen aber freilich, das von Frankfurt ausproportional der Verminderung der Entfernung zwischen Frankfurt undKönigsberg abnahm.
Die kursächsischeu Privilegien waren bisher das gewesen, was diePrivilegien jedes andern Territoriums von beliebiger Größe und Be-deutung waren: Territorialprivilegicn, gchandhabt als Instrumente desGewcrbcschutzcs der eigenen Untcrthanen. In den Jahrzehnten der zweitenHälfte des 16. Jahrhunderts aber reifte die Leipziger Büchermessc aufdiesem Gebiete zu derselben Bedeutung heran, die darauf die Frankfurterbesaß; wie die Frankfurter , so begannen mit den letzten Jahren desJahrhunderts auch kursächsische Privilegien von Buchhändlern fremderTerritorien gesucht zu werden: neben die Frankfurter Mcßprivilcgientraten die Leipziger Mcßprivilcgien. Es ist das für die Entwickclungder Leipziger Messe im Zeitraum 1550—1618 bezeichnendste Ereignis.
Die frühesten hierher gehörigen nachweisbaren Fälle stammen ausden Jahren 1598 und 1600. In dem erstern Jahre suchte JohannSpieß aus Frankfurt a. M, in dem letztcrn Georg Gruppenbach ausTübingen um kursächsische Privilegien nach.
Wie verhielt sich der Leipziger Buchhandel zu der neuen Erscheinung?Wie die Regierung? Wie handhabte sie das Privilcgwescn? Erkannte siedie Aufgabe, die ihr damit gestellt wurde: Mitwüchter der Rechtssicher-heit des deutschen Bücherverkchrs zu sein?
Das Gesuch von Johann Spieß aus Frankfurt a. M. wurde ab-gewiesen — die nähern Umstände und Gründe erfahren wir dabei nicht;wohl aber ist das der Fall bei dem Gesuch Georg Gruppcnbachs ausTübingen, das ebenfalls abgelehnt wurde. Man war in Dresden derAnsicht, daß aus Rücksicht auf den Schutz der eigenen Lande die „neueEinführung" nicht zuzulassen sei. Jimnerhin wurde das Gesuch zur