Gcwcrbeschutz, Preßgcwerbc. Östcrr^ichischcr Zkachdruck.
^7
Buchhandel im Gcistc des altcn Gcwcrbcschutzcs sorgsam einzuhegen;so erschien im Jahre 1806 (18. März) auf Anregung des Wiener Buch-handels die neue österreichische „Ordnung für Buchhändler und An-tiquare", die der Joscphiuischcu Gcwcrbcfrcihcit ihr gesetzliches Endebereitete, im Jahre 1807 (25. Mai) die badische „Verordnung, Buch-handel und Buchdrucker Berechtigung betreffend", die ebenfalls die „be-rechtigten Buchhandlungen", die „nur bei gehoeriger Gründlichkeit undAusbreitung des Betriebs dasjenige leisten können, was mit Rechtder Staat von ihnen erwarte", vor „Überhäufung der Thcilnchmer",wodurch der Buchhandel „in Verfall gcrathe, somit folgcwcisc diewissenschaftliche Bildung selbst in ihren Fortschritten gehemmt werde",schützte. In Preußen aber, das 1801 (4. Okt.) im Gewände des altenGeschäftsprivilcgwescns das Konzcssionswcscn eingeführt hatte, zeigte sichhier eine wenig erfreuliche Wendung: das Gcwcrbc-Polizci-Edikt vom7. September 1811 stellte den politisch gefärbten Begriff der Prcß-gcwcrbe (der Buch- und Kunsthändler, Buchdrucker, Lcihbibliothckarc,Antiquare, später dann auch der Lithographen) her: unter welchen Be-dingungen die Genehmigung der Regierung zur Niederlassung erteiltwerden durfte, sollte den Bewerbern von der obersten Eensurbchördceröffnet werden. Immerhin ist es auch in der Geschichte des deutschenBuchhandels die Höhe des Napoleonischcn Zeitalters, das auf so vielenGebieten aus alten Keimen erste sichtbare Sprossen cmporgctricben hat,auf der zum ersten male Klänge ertönen, die einst ein neues Zeitaltereinläuten sollten, wie fern und gedämpft sie auch erst vernehmbar siud.Reben neuen Ideen aber, die sich hoch zu Häuptcn des Buchhandels inersten An- uud Vorzeichen bemerkbar machten, lebten in der schwererenLuft des Buchhaudels selbst alte Forderungen; gehalten unter dem schwcr-lastcndcu Drucke der Zeit, erstickte Rufe ungestillten, in dem Ernste derGefahr und Unsicherheit der Zcitlagc doppelt schwer empfundenen Ver-langens. Prcßfrciheit, für die Gelehrte, Dichter und Staatsmännerschon zu Ausgang des 18. Jahrhunderts die Nation reif hielten, Abstellungdes Nachdrucks, und beides gleichmäßig für das ganze Gebiet des ehe-maligen Reiches, wie war daran nun zu deuten? Einen Versuch inSachen der Prcßfrciheit — wer hätte ihn in diesen Jahren wagen sollen!Der Versuch, eine Verbindung deutscher Länder zum Schutze des Ber-lagöcigcutums zu bewirken, d.h. die Fürsten des Rheinbunds , womög-