Buchhandels, welche Hindernisse stehen ihm hauptsachlich entgegen, undwie sind sie zu beseitigen? Sind von Königlich Westphälischer SeiteVerordnungen das Büchcrwcscn betreffend ergangen, oder sind namentlichfür die Leipziger Messe bedenkliche Maßnahmen von dort zu befürchten?Welche Gefahren bestehen überhaupt, die das Wohl, ja den Bestand derMesse gefährden könnten? Fritsch übertrug, als er bald darauf schwererkrankte, die Beantwortung Paul Gotthelf Kummer .
Die Deputierten mußten erst gewählt werden, denn sie bestandenja seit Reichs Tode nur noch auf dem Papiere. Dem Wortlaut desReskripts gemäß, das sich auf das Dezembermandat von 1773 bezog,hätten zwei Leipziger, ein Buchhändler aus einer andern sächsischen Stadtund sechs Auswärtige gewählt werden müssen; im Widerspruch dazugab die Büchcrkoinmission den Leipzigern auf, aus ihrer Mitte drei Depu-tierte zu wählen. Die Wahl (21. Juni) ergab die Namen Paul GotthelfKummer, Johann Ambrosius Barth und Enoch Richter.
Obgleich sie nur zu einem bestimmten, vorübergehenden Zwecke, „zuDcputirten bey den zu haltenden Beratschlagungen, über die bey IhrerKönigl. Majestät von Sachsen in Betreff des Leipziger Buchhandels ge-schehenen Verbesserungsvorschlägc" gewühlt worden waren, so behandeltensie doch unter stillschweigender Billigung der Behörden die ihnen über-tragene Aufgabe als ein ständiges Amt, und so bestand seitdem eineLeipziger Deputation, die offiziell als „Die Dcputirten des Buchhandelszu Leipzig " bezeichnet wurde. Sie hatten keine Statuten; die Gewähltenblieben einfach im Amte, und bei Todesfällen verordnete der Rat dieWahl eines neuen Mitglieds. Ebenso beruhte die Stellung Kummersals Borsitzenden der Deputation, die er bis zum Tage seiner Amts-niederlegung am 25. Februar 1833 bekleidete, auf keinerlei kollcgialischcrWahl oder behördlicher Ernennung.
Was die erwähnten Gutachten der drei Deputierten vom 4., 6.uud 8. Juli 1811 betrifft, so war ihr erster und beständig wieder-kehrender Grundgedanke der, den Enoch Nichter in den? Satze aus-sprach: „Die Bücher-Commißion ist kein Tribunal uud auch keinPolicey-Amt, und es streitet daß gegen die Freiheit des Handels undder Messen"; der zweite der, daß die Gefahr, von der Perthes spreche,nicht vorhanden und von einer drohenden Verschärfung nichts bekanntsei: bisher war nichts geschehen, als daß von den durch die Post ein-
Geschichre des Deutschen Buchhandels. IV. 3