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1. Kapitel: Die Zeit der Fremdherrschaft,
an die französische Regierung werde diese sicherlich zufrieden gestelltwerden. Die im Befehle vom 24. April 1809 zugesicherte Respek-tierung des Eigentums der fremden Buchhändler bei dem Durchgangedurch Sachsen sei durchaus aufrechtzuerhalten, die Ausstreuung verderb-licher und anstößiger Schriften zu verhüten, aber unter Vermeidung„zweckloser Formalitäten". Vor allen Dingen aber solle, da eine Nach-ccnsur der auswärts erschienenen Schriften in Leipzig undurchführbarsei und „ganz augenscheinlich den Leipziger Buchhandel auf Einmalvollends brechen" würde, die von den Deputierten vorgeschlagenePublizität des Verlegers aufs strengste durchgeführt und Zuwiderhand-lung mit Entziehung des Rechts, Kommissionen zu besorgen, ja unterUmständen mit Gefängnisstrafe verpönt werden.
In den Departements des ehemaligen Hollands, der Elb- und derWescrmündungen und Lms-Kupörieur waren inzwischen die Paragraphen36—38 von Titel V des Februardekrets in Wirksamkeit getreten.Zunächst waren die Gesetze noch ungewohnt, die Inspektoren der Buch-druckercien und des Buchhandels für die neuen Departements nochnicht ernannt, war die Grenzkontrolle der Frachtgüter noch nicht genügendorganisiert. Was mit der Post einging, wurde an die Censur geleitetund dort untersucht. Die Ablieferung der Frachtgüter wurde indessenvorläufig von den Buchhändlern selbst erwartet; und man war darinauf feiten der Behörden außerordentlich nachsichtig und bequem. Auchdie Censur war gelinde; man begnügte sich mit einzelnen Verboten, soder Leipziger Modczeitung, der Staatsgeschichte von Europa , BredowsChronik, Archenholz' Minerva. „So ists nun bis hierher erträglich ge-gangen", schrieb Perthes am 26. Juni. Man habe freilich entsetzlicheMühseligkeit, und in finanzieller Hinsicht sähe es über alle Beschreibungerbärmlich, ja schrecklich aus. Aber, meinte er, „wenn uns keiner derHerren Collegen einen unvorsichtigen dummen Streich macht, so hoffeich, sollen wir mäßige Freiheit behalten".
Ein anderes Ansehen mußten die Dinge annehmen, als Mitte Juli1811 die Neuordnung der hanseatischen Departements beendet war.Eine an der Südgrenze der neuen Departements aufgestellte Douanen-linie, die in weitem Bogen von Lüneburg über Braunschwcig nach Münster sogar mitten durch das Königreich Westfalen lief, ließ keine Bücherballenund Pakete mehr durch, sogar das nach Holstein und Dänemark be-