Französische „Büchersperre". Steigende Besorgnis in Leipzig und Dresden . Z7
stimmte Transitgut nicht. Nicht lange, und das Leipziger Oberpostamtmußte den Buchhandel ersuchen, keine Sendungen mehr nach jenenLandesteilen bei ihm aufzugeben, da die Kgl, Westfälische Postbehördezu Braunschweig ihm bekannt gemacht hatte, daß von Braunschweig ausBücher über die Grenze der neuen Departements nach Hamburg, Bremen u. s. w. zur Zeit nicht mehr befördert werden könnten. Die deutschenJournale, sowohl wissenschaftlichen als gemischten Inhalts, wurden mitAusnahme von vierzehn medizinischen, naturwissenschaftlichen u. dergl.Zeitschriften in den neuen Departements verboten.
Der schroffe Gegensatz zwischen der geringen Erschwerung des Bücher-verkehrs bis Ende Juli und der plötzlichen Stockung jetzt zeigte deutlichgenug, wie leicht es die Buchhändler mit der Erfüllung der allerdingsäußerst lästigen Formalitäten, der rechtzeitigen Auswirkung der für jedeseinzelne Buch verlangten Erlaubnisscheine, bis dahin genommen hatten,unterstützt freilich durch den bisherigen Mangel französischer Spezial-behörden. Sollte jetzt mit der Ausführung des Dekrets vom 9. AprilErnst gemacht werden, so konnte die erste Wirkung gar keine andere sein,als die einer Grenzsperre, sowohl nach Deutschland, wie nach Frankreich hin, bis sich eben der Buchhandel in den neuen Geschäftsgang gefundenund eingelebt hatte. Die Leipziger dagegen glaubten vor neuen und un-erhörten Maßregeln, vor einem förmlichen Einfuhrverbot deutscher Bücherin die neuen Departements zu stehen; und hatten sie sich mit Heftigkeitgegen die Einführung der von Perthes vorgeschlagenen Einrichtung ge-sträubt, und herrschte ihre Ansicht im ganzen auch in Dresden : jeneAuffassung der Verhältnisse in den neuen französischen Departementserhöhte die auch vorher schon vorhandene Sorge vor dem „Mißtrauen"Frankreichs hier wie dort sehr wesentlich. Die Deputierten verbandendabei mit ihren diesbezüglichen Vorstellungen «und Vorschlägen die Ver-folgung ihrer allgemeinen gewerblichen Interessen. Wie wußten sie inder zweiten Hälfte des Jahres 1811 die Notwendigkeit ängstlichsterPeinlichkeit in Sachen der Censur gegen die Niederlassung von Brock-haus, einen gewissen Dr. A. F. Kuhn (seit 1807 Buchhändler in Berlin )und gegen G. C. Wilhelm Rein in Leipzig auszuspielen! Brockhaushatte zwei Schriften mit dem Impressum „Cölln bey Peter Hammer"verlegt und unter der Firma „Industrie-Comtoir in Amsterdam undLeipzig" an den Buchhandel versandt, die in Leipzig verboten und kon-