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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Bundcsakte. Censurverhciltiüssc.

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gelegt wurde, sprach vonzweckmäßigen Gesetzen"; Bayern erklärte denAusdruck für unverträglich mit der Souveränität der Bundesglieder undschlug zuerst dafür vor:zweckmäßiger Vorschläge", und dann, da dieswiederum zu wenig besagte:gleichförmiger Verfügungen". Ganz klarHütte der Artikel etwa so lauten müssen:Die verbündeten Fürsten undfreien Städte kommen überein, den Unterthcmen der deutschen Bundes-staaten folgende Rechte zuzusichern: . . ck) die Prcßfrciheit und dieSicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen denNachdruck; die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammen-kunft mit Abfassung der diesbezüglichen für die Verfügungen in deneinzelnen Bundesstaaten gleichförmig anzuwendenden allgemeinen Grund-sätze beschäftigen."

Es sollte noch fast zwei Jahre währen, bis der neugeschaffeneBundestag zu Frankfurt a. M. diese Beschäftigung aufnahm. WelcheWolken aber zogen inzwischen am heimischen Himmel des befreitenDeutschlands herauf! Friedrich Justin Bertuch vor allen, der ewig un-ermüdliche, setzte alles daran, um die Erinnerung an die Zusicherungder Bundesakte im Gedächtnis der Bundestagsgesandten wach zu erhaltenund den Leipzigern gegenüber, die in den Fehler verfielen, eine neueauf den Ton de- und wehmütiger Lamentation gestimmte Denkschriftvorzubereiten, die Stellung zu betonen, mit deren Einnahme er auchdurchdrückte: das Gelände zu halten, das man gewonnen hatte, und zupochen auf in Wien verbriefte Rechte. Aber auch ihm wurde das Herzschwer und schwerer, als er mit ansehen mußte, wie wenig gerade dieausschlaggebenden deutschen Staaten daran dachten, auch ehe noch dieForm des in Aussicht gestellten Bundcsgesctzcs gefunden war, im Geisteder feierlich erteilten Zusicherung zu handeln. In Preußen allerdingswar eine liberale Richtung vorhanden. An ihrer Spitze stand der Staats-kanzler Fürst Hardenberg , der dem Justizministcr schon im September1815 schrieb, daß die bestehenden Ccnsurgesetzc seiner Überzeugung nachdem Geiste der Zeit nicht mehr angemessen seien. Er beabsichtigte eineRevision der (icnsnrgesctze, durch die Prcßfrciheit, wcun auch einedurchangemessene Bestimmungen geregelte" gewährt werden sollte. Den Tonaber, auf den das Instrument der Bundesversammlung gestimmt werdensollte, gab die österreichische Diplomatie an; und aus Österreich ließ