78 2. Kapitel: Der Buchhandel im Kampfe um Rechtsschutz uud Preßfrciheit.
hatte nun Gott ihnen gewährt, noch selbst zu erleben; und der neu be-schlossene äußere Bund hatte in Wien den Nationalwillcn ausgesprochen,„daß das so herrlich bewährte, so stark befundene innere Bildungs-mittel: deutsche Sprache und Litteratur für die Folge geschirmt und ge-schützt werden solle! Dies wollen Fürsten und Stünde; es will diesAdel und Volk".
Der Besitz einer Litteratur ist, besonders nach Lage und Ver-hältnis der Deutschen , von drei äußern Bedingungen abhängig: derAufbringung der Druckkosten, der Entschädigung der Autoren und „einerAnstalt, um über alle Länder, wo das Deutsche Muttersprache ist, dieDruckschriften so zu verbreiten, daß allenthalben möglichst gleichartiglebhafter Anteil an Sprache, Wissenschaft und Litteratur erregt und er-halten werde".
Ihre Erfüllung gewährt der deutsche Buchhandel, „ein auf sich selbstberuhendes, aus dem Eigensten deutscher Geschichte und Verfassung her-vorgegangenes Institut".
Der deutsche Buchhandel bringt die für den Bestand einer gemein-samen deutschen Litteratur notwendigen Druckkostcn auf. Er ist dazu abernur im Stande, wenn er seine Kosten durch den Absatz zu decken ver-mag. Ein dazu hinreichender Absatz eines wissenschaftlichen Werkes odereines beliebigen andern von einigem Umfange ist aber in Deutschland nicht,wie in England und Frankreich , durch den Absatz in Einer Hauptstadt,Einer Provinz möglich; „nicht Nord-, Süd-, Ost- oder West-, sondernnur Ganz-Deutschland macht ihn möglich". Und (womit aber Pertheswenigstens nicht durchaus Recht hatte) durch keine Regierung, keinenGönner, keine Akademie, kein Institut wird der deutsche Buchhandel inder Aufbringung der Druckkosten unterstützt; er allein bewirkt es, daß„Werke des Geistes erscheinen".
Der deutsche Buchhandel entschädigt den Autor; aber gerade darausentspringt das „eigentliche Risico".
Der deutsche Buchhandel erfüllt die dritte Bedingung; und geradehier zeigt sich, wie der Natur und Notwendigkeit der Sache selbst nachdie Forderung einer gemeinsamen deutschen Litteratur und die eigenenLebensinteresscn des deutschen Buchhandels miteinander verwachsen sind.Da die Deckung der Druckkosten und des Honorars für bedeutende Werkenicht aus Einer Provinz, Einem Staate gezogen werden kann, da