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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Perthes' Reise vom Jahre 1316.

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in denen die großen Klosterbibliotheken die Hauptkäufer, die Gebildetenin erster Linie der franzosischen Litteratur zugewandt gewesen und bei-derlei Bedürfnisse von der alten Frankfurter Centrale gedeckt wordenwaren. In dem Maße, in welchem sich diese Lande vom kerndeutschenBuchhandel abhoben, waren sie dem Nachdruck und seiner Verbreitungzugeschrieben; in diesem Zusammenhange lag aber zugleich die sichereHoffnung auf eine sehr baldige Änderung in dieser Beziehung, einerÄnderung, die Perthes sich schon von so verschiedenen Stellen vorbereitensah. Die Klosterbibliotheken waren verschwunden, das überwiegendeInteresse an der französischen Litteratur trat in den Hintergrund, dasganze Gebiet kam unter preußische Regierung.Jetzt wird alles anders.Neues Leben und neues litterarisches Bedürfnis wird überall durch diepreußische Negierung und durch die preußischen Beamten entstehen. Diehergebrachte Herrschast der Frankfurter reicht nirgends mehr hin." Undgerade um diese Zeit fiel ein in der Entwicklungsgeschichte der littc-rarischeu Rcchtsschutzgesetzgebung bemerkenswerter preußischer Entscheid.Als sich W. Spitz in Köln zur Verteidigung seiner Nachdrucke Cotta-schcr Verlagswcrkc auf die französische Gesetzgebung berief, die nur ein-heimische Werke nachzudrucken verbiete, entschied Hardenberg (27. August1816), daß, da Köln jetzt preußisch sei, erstens unter einheimischenBüchern uicht in Frankreich , sondernbei uns" einheimische zu ver-stehen seien, zweitens aber dasbei uns" gemäß Artikel 18 der Bundes-akte nicht bloß von Werken gelte, die in den preußischen Staaten er-schienen seien, sondernvon allen Werken, auf deren Verlag der Unterthcmeines deutschen Fürsten ein Recht habe".Da die Vereinigung in einemdeutschen Bunde bereits feststeht", setzte er hinzu,so halte ich es fürangemessen, daß uncrachtct der Beschluß selbst über solche sin Art. 18garantirtc^ Verfügungen noch nicht hat erfolgen können, Preußen dennochschon jetzt allen Untcrthanen der in der Bundesacte genannten ver-bündeten Fürsten diejenigen Rechte gewähre, die' es durch seine Gesetz-gebung seinen eigenen Untcrthanen eingeräumt hat".

Er sah die alte Herrschaft des Nachdrucks in Schwaben und seinemVororte Frankfurt . In den Sätzen, in denen Perthes seine Beobachtungenüber Frankfurt festhält, malt sich ein ganz außerordentlich tiefer Ein-druck, eine Art freudiger Bewunderung über die Größe des buchhänd-lerischcn Betriebes der Stadt. Ein lebhafter, auf einen weiten Umkreis

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