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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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88 2. Kapitel: Der Buchhandel im Kampfe um Rechtsschutz und Preßfreihcit.

und zum Teil geschmackvoller als die Originale.Ich lernte mehrereNachdrucker kennen", erzählt der Verfasser,lauter heitere, schuldloseLeute, die schon anfingen, an typographischer Schönheit zu wetteifern, sichdurch niedliche Ausgaben Verdienst zu erwerben, und in dem Eifer,geistige Erzeugnisse zum Gemeingut des Volks zu machen, wirklich alleBuchhändler in Norddcutschland übertrafen." Welcheelende Figur" spieltein Cotta oder Göschen gegen einenrüstigen Nachdrucker im Öster-reichischen"! Bei den norddeutschen Verlegern da hat einer lauterGoethe, einer lauter Schiller , einer lauter Kant u. s, w. Wie ärmlichund erbärmlich! Der österreichische Nachdruckervereinigt in seinemVerlage die Werke von Klopstock und Gothc, Wicland und Schiller ,Büschings Geographie und Johann von Müllers Weltgeschichte, KantsCritik der reinen Vernunft, Raffs Naturgeschichte für Kinder undCaroline's von Fouque Magie der Natur."

Du bist ausgezogen, Deutschland zu suchen, und Du hast es,scheint mir, nicht gefunden", schrieb Besser an Perthes, als dieser vonseiner Reise zurückkehrte. Dennoch hatte es Perthes gesehen durchHüllen und Schleier. Und er wußte, daß es Hüllen und Schleier zer-reißen würde. Freilich: nach wieviel Jahren, Jahrfünften, Jahrzehnten?

Mit dem 26. März 1817, fünf Monate etwa nach der verzögertenEröffnung des Bundestages, war der Tag herangekommen, an dem dieBundesversammlung den ersten einleitenden Schritt that, die in Aus-sicht gestellte Beschäftigung mit den Angelegenheiten der Preßfreihcit undder Rechte der Schriftsteller und Verleger aufzunehmen. Es geschahauch jetzt nur, weil sie von dritter Seite daran erinnert wurde;ausVeranlassung", um mit den Worten des Protokolls zu reden, einer vomGroßhcrzogl. badischcn Geh. Rat und Präsidenten von Drais zu Mann-heim eingereichten Abhandlung über Preßfreihcit wurde iu der Sitzungvom 26. März 1817 beschlossen, daß die über Preßfreihcit und Bücher -nachdruck in den Bundesstaaten bestehenden Verordnungen mit den daraufsich beziehenden Eingaben gesammelt und der Bundesversammlung ineiner erläuternden Übersicht vorgetragen werden sollten. Zum Referentenwurde der oldcnburgischc und mecklenburgische Gesandte Regierungs-präsident Herr von Berg bestimmt. Man konnte mit der Wahl zufriedensein und war es; von Berg, seit dem Jahre 1800 dem Staatsdienst