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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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W Kapitel: Der Buchhandel im Kampfe um Rechtsschutz »ud Preßfreiheit,

worüber er sich nächste Ostermessc weiter erklären werde. Müßig blieb erdeshalb nicht; er unterstützte den Kampf gegen den Nachdruck mit seinerFeder, so imHamburgischcn Corrcspondcntcn", und hatte nament-lich in Bayern einen Erfolg zu verzeichnen; auf sein Gesuch um Ver-bot des Schweizer Nachdrucks von StolbergsGeschichte der christlichenReligion" wurde, mit der Begründung, daß, obgleich ein ausdrücklichesbayrisches Nachdrucksverbot nicht bestehe, der Nachdruck doch nach Straf-gesetzbuch, Teil 1, Art. 397 als unerlaubt und strafbar zu betrachtensei, der Verkauf des bezeichneten Nachdrucks den bayrischen Buchhand-lungen in der That bei Straft der Konfiskation verboten.

Die Stellung, die Perthes dem Wahlausschuß gegenüber einnahm,war in noch viel schärferer Weise diejenige von Friedrich Arnold Brock-hauö, den wir schon oben nach dieser Richtung hin mit Perthes zusammen-gestellt haben, und der nun gerade jetzt, wo die Stunde nahte, da sichdie Dinge auf dem Bundestag entscheiden sollten, neben der deutschenDeputation, dem Wahlausschuß und Perthes als vierter, in den Kämpfenum diese Entscheidung höchst wichtiger Faktor auf den Plan trat. ImJahre 1812 war er noch der Mann gewesen, den die Leipziger mitAbscheu und Unwillen von sich wiesen als den fremden Eindringlingohne buchhändlcrische Kenntnisse, von Schulden überhäuft, zu jeder ver-legerischen Schandthat bereit. Es ist zum Erstaunen, wie dieser Mann,der ehemalige Händler in englischen Manufakturwaren, der erst im Jahre1805 eine Buchhandlung in Amsterdam aufgcthan hatte, sie 1810 auf-geben mußte und unter den finanziell bedenklichsten Verhältnissen eineneue Geschäftstätigkeit in Altcnburg begann, nach wenigen Jahren schon seit 1817 in Leipzig ansässig eine Stellung einnahm, in der erzu den angesehensten Verlegern ganz Deutschlands gehörte und durchseine Hände Fäden gleiten ließ, die bis in die Frankfurter Kominissions-stubcn und die Gcheimkanzleien zu Dresden und zu Wien reichten.Keiner der buchhändlerischen Deputationen gehörte Brockhaus an. VomWahlausschuß, von dem nichts Ordentliches geschähe, dachte er noch ge-ringer als Perthes, und seiner leidenschaftlichen Natur gemäß gab erseiner Mißachtung ganz andern Ausdruck als der zartsinnige Perthes.

Ebenso glich und übertraf er ihn darin, daß er selbständig denKampf gegen den süddeutschen Nachdruck unternahm und mit einer weitgrößern Energie unternahm. Im Unterschiede zu Perthes würde er es