Brvckyaus und Mackwt.
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nicht gcthcm haben, wenn er nicht jetzt eben selbst das Opfer einesNachdrucks im großen Stile geworden wäre; aber eben dies gab seinemAuftreten die ganze Spannung eines verzweifelten Ringens und dieganze Kraft der Überzeugung. Der Stuttgarter Nachdrucker Karl Erhard,in Firma A. F. Macklot, erhielt im Jahre 1816 die königliche Autori-sation zum Nachdruck der dritten Auflage von Brockhaus' Eonversations-lexikon, und zwar einschließlich der noch nicht erschienenen Teile. DerNachdruck des zehnbändigen Originals wurde im Mai 1816 angekündigt,während es in der zweiten und dritten Auflage erst bis zum sechstenBande vorlag, und erschien trotz Brockhaus' an die Firma gerichtetenEinspruchs in einer Auflagehöhe von 4000 Exemplaren; die Anzeigenbezeichneten Macklot als „Verleger", die Originalausgabe als „leipzigerAbdruck". Brockhaus suchte sich zunächst dadurch zu schützen, daß er inden Hanptplätzen des Reichs Depots der Originalausgabe anlegte; alser die Nutzlosigkeit davon einsah, beschloß er, möglichst rasch eine neuevierte Auflage auf den Markt zu werfen und sie durch Württem-bcrgischcs Privileg zu schützen. Das Privileg (14. Januar 1817) wurdeihm unter den Bedingungen bewilligt, daß Macklot auch die noch nichterschienenen Teile der dritten Auflage nachdrucken und die privilegiertenAusgaben zu „Verbesserungen" seines Nachdrucks verwenden dürfe; d. h.die Württembergische Regierung schloß mit einem Leipziger Verleger einenVertrag ab, wonach dieser aus seinen Mitteln ein Werk leisten sollte,das an die finanzielle und geistige Leistungskraft des Verlegers Anforde-rungen stellte, wie kaum ein anderes, um es sich nachher kontraktmäßigstehlen zu lassen. Empört empfing Brockhaus ein Privileg, das, solangeeben der Nachdrucker es zu nutzen für gut fand, gänzlich wertlos war,und schloß mit Macklot einen Privatvertrag, nach dem dieser seinen Nach-druck in der bisherigen Stärke und unter Benutzung der vierten Auflagevollenden, dafür aber an Brockhaus eine Summe von 1500 Guldenals Entschädigung und Beitrag zum Honorar leisten und seinen Nach-druck nicht ferner unter Herabsetzung des Originals ankündigen sollte;dafür wollte auch BrockhauS den Nachdruck in keiner Weise weiter herab-würdigen und ihn im vierten Nachdrucksbande als mit seiner Bewilligungerscheinend erklären. Nach Vollendung und Verkauf dieser Nachdrucks-ausgabc aber sollte Macklot keinen neuen Druck des Originals unter-nehmen, begünstigen, verkaufen oder verbreiten. Erhard ging auf den