100 2, Kapitel: Der Buchhandel im Kampfe um Rechtsschutz und Preßfreiheit.
Vertrag ein, aber noch vor Ostern 1817 kam es zwischen beiden zumBruch — natürlich genug bei einem Vertrage zwischen einem Räuber undseinem Opfer. Die Ostermesse 1817 brachte den sechsten Band desMacklotschen Nachdrucks, dessen Vorwort Brockhaus des Vertragsbruchsbezichtigte, und dessen Anhang eine Verteidigung des Nachdrucks enthielt,die Erhard sich vom Königlich bayrischen Regierungrat Ch. S. Krausein Bayreuth hatte verfassen lassen, und im Herbst 1817 veranstalteteMacklot in Gemeinschaft mit Härter in Wien einen neuen Nachdruck.Auf einen neuen Privatausgleich ging Macklot nicht ein; Brockhausklagte deshalb beim Stuttgarter Stadtgericht auf Unterdrückung undKonfiskation des neuen Nachdrucks, Schadenersatz und Vergütung derProzeßkosten.
So der Stand der Brockhaus-Macklotschen Nachdrucksangclegcnheitzu der Zeit, als der Bundestag die dreigliedrige Spezialkommissionin Sachen der Unterdrückung des Nachdrucks einsetzte. Am 1. Juli1818 erschien eine Broschüre von Brockhaus, die er als seinen „Fehde-brief gegen Macklot" zu bezeichnen Pflegte. Es war eine Schrift, dieden so oft behandelten Gegenstand nicht nur nicht im Tone des Pan-dektisten, des Naturrechtlers oder Sophisten, auch nicht in dem einesdie Einheit des Volkstums kündenden Philosophen oder eines Predigersspeziell von der deutschen Einheit behandelte, sondern in einer so spru-delnd frischen und espritvollen Manier — sie war in eine humoristischeAnsprache an das Publikum gekleidet —, daß sie die anziehendste Unter-haltungslektüre bildete, und die sich nicht, wie selbst Schriften wie dievon Perthes thaten, nur in, wenn auch bedeutenden, allgemeinen Er-örterungen und Begründungen bewegte, sondern sowohl dem großenPublikum, als auch — um mit einem Brockhausschen Briefe zu reden— den dummen Kerls, den Ministern unter die Nase rieb, was denneigentlich vorging, und wie der süddeutsche Nachdruck eigentlich aussah.Brockhaus legte sie allen fünf bei ihm erscheinenden Zeitschriften, demConvcrsationslexikon, verschiedenen andern seiner Verlagswerke bei, stelltesie dem Publikum durch alle Sortimentshandlungen gratis zur Verfügungund sandte sie an eine Anzahl einflußreicher Persönlichkeiten, vor allenan sämtliche Buudestagsgesandten; an die drei Mitglieder des zur Rege-lung der Nachdrucksgesetzgcbung eingesetzten Ausschusses und au den Frei-herrn von Wangenheim, den württembergischen Gesandten, schrieb er