122 2. Kapitel: Der Buchhandel im Kampfe um Rechtsschutz und Preßfreiheit.
zu vervielfältigen und in Umlauf zu setzen, sei als Regel anzusehen;aber die Regierung habe das Recht, sie durch eine „wohlgeordnete Censur"zu beschränken, wenn „triftige Bcstimmungsgründc" es erfordern, die„aus dem Zustande der allgemeinen Bildung im Staate, aus der jcdcs-mahligcn Lage und Richtung der Litteratur, aus dem herrschenden Geisteunter den Schriftstellern und unter den Lesern, aus der Häufigkeit oderSeltenheit der Preßmißbräuche und aus manchen andern Rücksichten,welche die Zeitumstände erscheinen können", hervorgehen. Das gelte inerster Linie für die periodische Presse, soweit sie nicht vom Staate alsdurchaus vertrauenswürdig erprobt sei. Zwischen Freiheit und Bevor-mundung der Presse schwankend, ist so der Bergsche Vortrag außer-ordentlich bezeichnend. Scheint er meist überwiegend zum Grundsatz derPrcßfreiheit hinzuneigen und sich für ihn und das Justizsystem erklärenzu wollen und zu müssen — das Bild der losgelassenen Presse, derenZügcllosigkeit und Frechheit die geheiligten Glaubenslehren, das Ver-trauen zwischen Volk und Regierung, den Gehorsam gegen das Ge-setz, die Folgsamkeit gegen die Obrigkeit, die Fortdauer der öffentlichenRuhe und Ordnung, die Sicherheit des Monarchen, ja die Existenz desStaates in äußerste Gefahr bringen könnten, halten ihn zurück, und sobehält die „vernünftige" Prcßfreiheit, deren „ungestörten Genuß dieStifter des Deutschen Bundes jedem Deutschen zu sichern gewünschtHütten", im günstigsten Falle die Bedeutung einer milden, nicht zuängstlichen Censur und im alleräußersten die einer wirklichen Preßfreiheit,die unter der Bedingung zugestanden ist, daß die Regierung sie nachihrem Ermessen jederzeit suspendieren kann. Und Berg konnte sich dazusogar auf die gedruckten und handschriftlichen Abhandlungen berufen, dieder Bundesversammlung vom Mannheimer Präsidenten von Drais, vonden Professoren Hillebrand in Hildesheim und Krug in Leipzig , demGeh. Regierungsrat Cromc zugegangen waren. Hillebrand war ent-schiedener Verteidiger unbedingter Preßfreiheit und hielt es dennoch fürlobenswert, daß politische Zeitungen einer gewissen Aufsicht unterstelltwürden, wenn auch lediglich insofern, als darin nicht Räsonncmentsoder ähnliche Artikel, sondern nur reine Nachrichten unterdrückt würden,von deren Falschheit man überzeugt sei, und die für den AugenblickUnheil stiften könnten. Crome trat für eine liberale, aber gesetzlichePrcßfreiheit ein, die bei politisch-ephemerischen sowie bei kleinen Flug-