Bergs Vortrag über die Preßfreiheit. Prcßgcsetzentwürfc in Prcuszcn. 12Z
schriftm und anonymen Werken durch eine weise und gemäßigte Censurbeschränkt sein dürfe. Drais verlangte auch für solche, also schlechter-dings für alle und jede Schriften völlige Censurfrcihcit, ließ aber eineUnterscheidung außerordentlicher Zeitläufte von den gewöhnlichen zu undfür jene die Verfügung der Censur für jedes Manuskript oder wenigstensfür jedes für eine Zeit- und Flugschrift bestimmte und dachte sich inden zu erlassenden „gleichförmigen Bestimmungen" die Preßfreiheit mitden Modifikationen eingeführt, daß die Schrift wenigstens den wahrenNamen des deutschen Druckers zeige und Autor, Redakteur, Ver-leger oder Drucker nicht durch voraugcgangeneS Urteil und Recht derPrcßfreiheit für unwürdig erklärt worden seien. Die Stellung Krugskann in der Kürze nicht treffender bezeichnet werden, als Berg selbst esgcthan hat: „Der Professor Krug hat mit rühmlicher Resignation aufdasjenige Bedacht genommen, was er jetzt als wahrhaft practisch fürDeutschland erkennt." Der Idee der Prcßfreiheit mit bloßer Verant-wortlichkeit der Schriftsteller anhängend, glaubte er die Censur noch zurZeit nicht gänzlich ausschließen zu dürfen und hielt für die Praxis eineCcnsurfreiheit für angemessen, die der Schriftsteller durch eigenes Ver-dienst erwerben und durch eigene Schuld verlieren könne, und insonderheitsei die Censur vor dem Drucke notwendig bei anonymen und PseudonymenSchriften, die in einer auch Ungclchrtcn bekannten Sprache verfaßtseien, bei blattweise herausgegebenen Schriften (besonders Zeitungen, Jn-tclligcnzblättcrn u. s. w.) und bei Schriften, die von Ausländern ineiner nicht gelehrten Sprache herausgegeben würden.
Das Ergebnis des Bcrgschen Vortrags war die Wahl einer fünf-glicdrigen Kommission, die unter Zugrundelegung desselben und nachEinholung der Ansichten und Vorschlüge seitens der Einzelstaatcn einGutachten darüber aufstellen sollte, auf welche Art möglichst gleichförmigeGrundsätze und Verfügungen wegen der Prcßfreiheit in den deutschenBundesstaaten einzuführen seien.
Das Ersuchen, das seitens der Bnnoestagskommission an die Ein-zelstaaten um Einsendung von Guiachten über die Abfassung gleich-förmiger Verfügungen über die Prcßfreiheit erging, brachte Bewcguugin die alten Hardenbcrgschcn Pläne. Eine Kommission wurde nieder-gesetzt, die endlich den von Hardenberg schon so lange geplantenpreußischen Entwurf ausarbeiten sollte, nun zugleich als Entwurf für