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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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Ccnsur. Brockhaus'Ccntralbchvrde zur Direktion des deutschen Buchhandels". 127

Religion, Politik, Staatsverwaltung und der Geschichte gegenwärtigerZeit aufnehmen, dürfen nur mit ministerieller Genehmigung erscheinen;zu Anfang des folgenden Jahres wurden die gegen die politischenZeitungen erlassenen Bestimmungen aus die politischen Schriften über-haupt ausgedehnt. Am 16. Oktober 1819 publizierte Bayern dieKarlsbader Beschlüsse . DieKieler Blatter" und die VossischenZeiten"(Leipzig ) stellten angesichts der Scptcmberbcschlüsse ihr Erscheinen selbstein; in Weimar wurde 1820 dasOppositionsblatt" nun gänzlich ver-nichtet, und die aus Jena geflüchteteIsis" mußte nun bald auch inRudolstadt auf politische Aufsätze verzichten.

So niederschmetternd die Septemberereignisse des Jahres 1819 undihre Folgen waren: unmittelbar darauf spielten sich, vor der weiternÖffentlichkeit verborgen, Vorgänge ab, durch die, hätten sie zum Zielegeführt, der deutsche Buchhandel ganz anders noch in Fesseln geschlagenworden wärc.^ Ein deutscher Buchhändler selbst, Friedrich ArnoldBrockhaus, war es, der in verwegenem Spiele dem Fürsten Metternich den Anstoß dazu gab. Unter den Gegenständen, die das Schlußprotokollder Bundesversammlung vom Jahre 1819 als solche der Behandlungbeim nächsten Zusammentritt der Versammluug aufführte, befand sichauch die Nachdrucksangelegcuheit: und gewiß, wenn irgend etwas nachdieser Richtung vorauszusehen war, so war es das außerordentlich lang-same Vorrücken dieser Angelegenheit beim Bunde. Brockhaus sah indieser Hinsicht besonders klar, seit er sich auf der Rückkehr von einerReise nach Paris in Frankfurt in bundestüglichcn Kreisen bewegt hatte;und er sah ein, wie richtig der Rat war, den man ihm schon vorhervon den verschiedensten Seiten erteilt hatte, den Hebel in den (zweiten)Wiener Ministcrialkonferenzen anzusetzen, die am 30. November 1819zusammentreten sollten. Um aber hier die Sache rasch der Entscheidungzuzutreiben, beschloß er, den deutschen Regierungen einen Köder hin-zuwerfen. Cr, der sofort nach den Karlsbader Beschlüssen Friedrichvon Gentz' Patriotischen Brief an Friedrich Wilhelm III. vom 16. No-vember 1797 wieder abdrucken ließ, in dem Gentz, ein anderer damals,vom Könige das Geschenk der Prcßfreihcit geheischt hatte, verfaßte eine vom20. November 1819 datierteDenkschrift, den Nachdruck innerhalb derdeutschen Bundesstaaten betreffend", in der er das an Sachsen gerichteteGesuch, in Wien auf bundesgesctzlichc Abstellung des Nachdrucks mit zehn-