128 L. Kapitel: Der Buchhandel im Kampfe um Rechtsschutz und Prcßfrciheit.
jähriger Schutzfrist nach dcm Todc dcs Autors zu wirken, iu dem Vor-schlage zur Errichtung einer „Ecntralbehördc zur Direktion dcs deutschenBuchhandels" gipfeln ließ. Ihr Sitz sollte Leipzig sein, der „Stapelort desgeistigen Verkehrs in Deutschland, auf das just ganz Europa in wissen-schaftlicher und littcrarischcr Hinsicht aufmerksam sei." Jede im deutschen Bundesgebiete erscheinende Schrift sollte ihr angezeigt und in einemFreiexemplar eingeliefert werden. Alle diejenigen der eingesandten Werke,die (mit Angabc von Umfang und Preis) iu den? wöchentlich erschei-nenden Ccntraljournal „protokolliert" werden, sind gegen Nachdruck ge-schützt. Die Ecntralbchördc übt die Aufsicht über alle die litterarischenVerhältnisse betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und über die Be-obachtung billiger Preise, begutachtet und vermittelt merkantilisch-lite-rarische Streitigkeiten und erstattet dem Bundestage jährlich Bericht,in dem sie über den Gang des deutschen Buchhandels referiert undneue gesetzliche Bestimmungen vorschlägt. Perthes war über diesesMemoire äußerst betroffen. Er selbst, bemerkte er (29. Januar 1820),sei aus die Bildung einer Ecntralbchördc seit zwanzig Jahren bedachtgewesen, und der Erwccker einer solchen zu sein, sei der Ehrgeiz seinerjüngcrn Jahre gewesen; jetzt aber müsse auch er sagen, daß man mitsolchen Vorschlägen und Einrichtungen vorsichtig sein müsse: „Es istGefahr damit verbunden". BrockhauS gab ihm zurück (12. Februar1820), der Umstand, daß die Institution nachteilig wirken, ja geradezuzum Despotismus führen köunc, sei niemandem weniger unbekannt alsihm selbst: gerade deshalb habe er sie „als eine Schlinge hingeworfen".Ans die Dauer würden die liberalen Ideen der Zeit den Despotismusunmöglich machen: n'sst Ms dsspots <M vsut,. Die „Schlinge" thatihre Wirkung — wenn auch, falls den Karlsbader Beschlüssen über diePrcßfreihcit Wiener Beschlüsse über den Nachdruck im Stile der Brock-hausschen Borschläge gefolgt wären, zweifelhaft sein konnte, wer derdarin gefangene war. In Dresden war man mit der Centralbehördceinverstanden, unter der Voraussetzung, daß ihr Sitz Leipzig sei, währendsie cmdcrnsalls für Sachsen bedenklich werden könne. Vor allem abernahm Metternich den Gedanken mit inniger Freude auf und beeilte sich,daraus ein feines Kabincttstückchen zu zimmern. Beschleunigung desVorgehens gcgen den Nachdruck — in Wien ? Brockhaus erhielt sehrbald sehr ungünstige Urteile und Nachrichten darüber; daneben aber