Schwierigkeiten des Leipziger Vertrags gegen die Schlenderet, 141
über den eigenen Verlag aber müsse ohne jede Beschränkung ganz demVerleger überlassen bleiben. Seiner Ansicht schloß sich u. a, i^arlTauchnitz an. Sommer trat dem Vertrage bedingungslos bei, um zubeweisen, daß er, der VcrlagslMdler, zu allen „Aufopferungen für diegute Sache" bereit sei, kündigte aber seinen Austritt nach Ablauf einesJahres an, wenn alsdann die Unthätigkcit und Feindseligkeit des Sorti-ments, seine gern angewandten Manipulationen zur Lahmlegung desAbsatzes bestimmter Vcrlagshandlungen noch fortdauere. ImmanuelMüller und K. F. Koehler erklärten, auf die Verfügungsfrcihcit über deneigenen Verlag erst dann verzichten zu können, wenn den Antiquarender Handel mit neuen Büchern gesetzlich verboten sei. Die StellungDürrs, in abgeschwächter Weise vertreten von Grieshammer undLeo, weckte starken Widerstand im Sortiment, der am energischsten vonC. H. F. Hartmann geäußert wurde. Bevor der Verlag nicht vorangehe,erklärte er, könne von einer Annahme des Vertrags für die Sortimcnterkeine Rede sein. „Wir Sortimentshändlcr sind schon in mehrerer Hin-sicht Sclaven der Verlagshandlungen, und würden diese Sclaverey nochmehr auf uns laden, wenn wir unter diesen Umständen uns die Händebinden ließen, künftigen Misbräuchen kein Gegengewicht entgegensetzenzu können." Ihm schlössen sich sieben andere Handlungen an, übrigensznm Teil in der Hoffnung, den Widerstand der Verleger noch brechenzu können. Im übrigen richtete sich der stärkste Widerstand gegen dieBehandlung der Buchbinder als Nichtbuchhändler (sieben Stimmen).C. F. A. Rost (Hinrichsschc Buchhandlung) vermißte überhaupt eine„klare und genaue Bestimmung der Grüuze des Buchhändlers", undähnlich wandte sich Maerter gegen den Ausschluß der „Ungelernten".Rost wies ferner darauf hin, daß der Vertrag nur durchführbar sei,wenn ihm nicht nur alle Leipziger Verleger, sondern auch alle Buch-handlungen der Nachbarschaft beiträten. Voß und Zirges behielten sichspeziell die freie Verfügung über französisches Sortiment vor; K.F. Koehler,Friedrich Fleischer und Immanuel Müller erklärten, gerade den Verkehrmit den Ungelernten könne der Kommissionär nicht entbehren, und eineAufsicht des Kommissionärs über die bloße Spedition sei unmöglich.Theodor Seeger verlangte, daß über Nabattverhältnisse nichts in dieÖffentlichkeit dringen dürfe. Das Kriegersche Wochenblatt „plaudereimmer von solchen Dingen", das Brockhaussche ConvcrsationS-Lerikon