162 3. Kapitel: Die Gründung des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler.
friedigt, „dem süddeutschen literarischen Verkehr ein besonderer Ver-einigungspunkt begründet", die Gründung eines „süddeutschen Buch-händlervercins" mit dem Kommissionsplatz Nürnberg (in dem „diebedeutenden Leipziger Spesen nie den Maßstab geben sollen") in dieWege geleitet werden: in Nürnberg , das „von jeher durch seine aus-gedehnte Speditierung vermittelnd auf das ganze südliche Geschäft ein-gewirkt hat", und in dem die meisten Ncichsbuchhändler „ihre eigenenSpediteurs" haben. Während nach der bisherigen süddeutschen Buch-handelsverfassung Bestellzettel und Bücher wechselseitig nach und ausden einzelnen Städten, öfters auf den größten Umwegeu au die ein-zelnen Verleger gesandt und von ihnen bezogen wurden, müßte vonjetzt ab jeder Ncichsbuchhändler in Nürnberg ein vollständiges Lagerseines Verlags errichten und ausliefern lassen, sodaß Nürnberg für Süd-dcutschlcmd oder genauer: für Bayern, die Schweiz, Baden, Württem-berg, Frankfurt, Hessen und den Nicderrhein dieselben allgemeinenHandelsvorteile bieten würde wie Leipzig für die „nördlicheren" Hand-lungen. Die Fracht würde verbilligt, der Vertrieb bcschlcnnigt, dcrAbsatz vermehrt. Die Wiener Handlungen würden der Einrichtunggewiß beitreten, ihre bedeutenden süddeutschen Bedürfnisse — größtenteilsmit wohlfeiler Wasserfracht — aus Nürnberg beziehen und ihrerseitsden gesuchten österreichischen Verlag für Süddcutschland in Nürnberg auf Lager halten und ihm so regeren Umsatz verschaffen. Einzweiter Vorteil würde in der Übereinkunft auf den gemeinsamen Rech-nungsabschluß im 24 Gulden-Fuß bestehen. Die nordöstlichen Hand-lungen würden ihren süddeutschen Bedarf aus Nürnberg über Leipzig ,die nordwestlichen (Hannover, Westfalen, Bremen, Hamburg und Holstein)aus Nürnberg direkt, beide ohne große Kostenerhöhung, in größer« Ballenrasch und regelmäßig erhalten. Der litterarische Austausch nach demNorden würde gewinnen; „es ist bekannt, daß fast immer die be-deutendsten Werke aus dem südlichen Deutschland auf dem Leipziger Lager fehlen, daß der nördliche Sortiments-Buchhändler vielfältig dieLust verliert, dasjenige, was er nicht sogleich in Leipzig findet, von demsüddeutschen Verleger kommen zu lassen". Der dritte Vorteil würde,wie bestimmt zu hoffen sei, darin bestehen, daß, nachdem der Nürnberger Buchhandel ein „Verbot des Verkaufs aller und jeder Nachdrucke imganzen Königreiche" beantragt hat, ein königl. bayrisches Nachdrucksvcrbot