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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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Viertes Kapitel.

Das Ende des Nachdrucks und die Begründung dermodernen Urheberrechtsgesetzgebung.

Die Preußischen Schutzvcrträgc. Nachdrucksverbot iu Osterreich . Verbot desNachdrucks durch den Deutscheu Bund. Vom Gcwcrbeschutz znm Urheberrecht.Ter Jügel-BrönnerscheEntwurf". DieVorschlage" des Börseuvcrcius. DieHauptgruudsätzc der Buudcstags-Kommission, PreußischesGesetz gegen Nachdruck"vom 11. Juui 1837. Buudesbcschluß vom !). November 1837.

Das Programm der Bundesakte hatte, wie eine litterar- undpreßrechtliche, so auch (in Art. 19) eine wirtschaftliche Einheit desBundesgebiets in Aussicht gestellt und Beratungen wegen Handels undVerkehrs angekündigt. Sie fanden statt im Jahre 1817 und endetenmit demselben negativen Ergebnis wie die Beratungen der Bundesver-sammlung in den Jahren 1817/18 über Nachdruck und Preßfreihcit, undebenso ergebnislos verliefen die diesbezüglichen Verhandlungen auf demWiener Ministerkongrcß 1819/20. Preußen aber schuf sein eigenesZollgesetz vom 26. Mai 1818, das innerhalb seines Gebietes sämtlichenoch vorhandenen Binnenzölle sowie die bisherige Accise von fremdenWaren aufhob uud die Zolllinic au die Grenzen verlegte; es widersetztesich seitdem der Regelung des Zollwcsens von Bundes wegen, von derleine fruchtbaren Ergebnisse zu erwarten waren, und erweiterte sein Zoll-gebiet durch Sonderverträge mit den Einzelstaatcn in den zwanziger unddreißiger Jahren zu einem deutschen Zollverein (1834).

Einen ganz ähnlichen Verlauf sollte in den zwanziger und dreißigerJahren die Geschichte des litterarischen Rechtsschutzes in Deutschland nehmen.

Ein halbes Jahrhundert vorher schon hatte Sachsen angesichts derSchwierigkeiten, die sich beim Reiche entgegenstellten, den Weg einzel-