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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Vom Gcwerveschutz zum Urheberrecht.

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dessen wirtschaftliches Nutzungsrecht er, sei es auf Zeit oder auf immer,nn den Händler verkauft? Solange darüber, über Natur und rechtlicheBedeutung dieses fraglichen Gegenstandes des Autorrechts, dessen Nutzungder Autor an einen andern veräußert, und das nur er veräußern kann,keine Sicherheit herrscht, ist auch immer der Zweifel möglich, ob ercbeu hierzu im Stande sei: an den Verleger ein ausschließendes Rechtwirtschaftlicher Verwertung zu veräußern; und nie und uimmcr hättedas in der Richtung all dieser Verhältnisse einmal aufgestörte Be-wußtsein zur Nuhc gelangen können, ehe hierüber Klarheit geschaffen war.Es ist nicht beschriebenes Papier (schon die Höhe des Honorars würdedazu im Widerspruch stehen); es sind aber auch keine Gedanken, Vor-stellungen, kurz geistigen Inhalte, denn ein ausschließendes Eigentuman Gedanken, mit deren Verbreitung der Autor dcu Verleger beauf-tragt, und deren Annahme und fruchtbringende Wirkung in möglichstweiten Räumen und Zeiten er wünscht, ist für Autor, Verleger undKäufer in jeder Hinsicht widersinnig. Die Gedanken, aufgespeichert inden Büchern, die als ntein persönlichster Besitz meine Regale zieren,sind nicht mein Eigentum; sie sind aber auch nicht oder nicht mehr dasEigentum der Verfasser dieser Bücher; und sie sind das Eigentum keinesandern Lebenden. Niemandem als persönliches Eigentum gehörig, schwebensie zwischen uns allen und gehören einer uns alle durchdringendenAtmosphäre an, ebenso, wie die Teile der Luft, die wir athmen, einerAtmosphäre angehören, die uns alle umgibt, und die niemandem undjedem gehört. Niemandes Eigentum die Gedanken in den Büchern, diewir unfern Besitz nennen: und doch sind diese Bücher mit der Geistes-arbeit, die darin niedergelegt ist, das Traggerüst der geistigen Tradition,jener geistigen Atmosphäre, die wir unsere Kultur nennen, und dieMöglichkeit ihrer Erzeugung und Herstellung verlangt deshalb wirtschaft-lichen Schutz.

Nun hatte schon Plltter hier auf den rechten Weg gewiesen. DerWelt gehört der Gedanke, dem Käufer das Exemplar, dem Autor dieindividuelle Form der Darstellung, dem Verleger die vom Autor ihmeiugcräumtc wirtschaftliche Nutzung dieser individuellen Form der Dar-stellung; und der Begriff der individuellen Darstellung ist der Grund-stein der neueren Anschauungen über die littcrarischcn Rechtsverhältnissegeblieben, von PüttersForm" bis zu Kohlersimaginärem Bild".