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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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Der Jngcl-BrönnerscheEntwurf eines Regulativs" vom Jahre 1834. 175

der Verleger in dieser seiner Stellung als Besteller beeinträchtigtworden wäre, davon ist keine Rede. Allerdings haben damals verschiedeneAutoren, z. B. Karl Ernst Schund imBüchernachdruck", 1823, Will).August Kramer in denRechten der Schriftsteller", 1827, nicht zwischenAutor- und Pcrsönlichkcitsrecht unterscheidend, behauptet, der Autor bleibe,selbst wenn er das Werk auf Bestellung des Verlegers, nach dessen Ge-danken, Plan, Disposition schreibe, dennoch voller Eigenthümcr. Alleinder Verleger kann sich die schöpferische Kraft des Autors im voraus sozur Disposition stellen lassen, daß ihm das aus der Schöpfung ent-springende Vermögensrecht sofort zukommt, und schon das badischc Land-recht von 1810 hatte, indem es nicht mehr, wie das 18. Jahrhundert,vom Verlagsrecht, sondern vom gemeinen Nachdruck ausging, um soausdrücklicher auch den Besteller geschützt. Und wer will denn über dergrauen Theorie des Lebens grünen Baum vergessen? Die verlcgcrischeUnternehmertätigkeit im Sinne des Bestcllcrvertrags und auf seinerGrundlage hat gerade damals einen Ungeheuern Aufschwung genommen,und sie hat sich fort und fort gesteigert bis zum heutigen Tage. DieGesetzgebung hat der Natur der Sache nach die oberste Aufgabe undPflicht, vom Urheber als solchem auszugchen und das Urheberrecht ansich zu schützen. Weit entfernt, eine Bedrückung des verlcgcrischen Ge-werbes zu sein und sein zu wollen, ist diese Stellung die einzig möglicheund richtige zur Entwickelung eines der Logik der Diugc entsprechendenlitterarisch - buchhändlerischcn Rechtsschutzes.

An der Schwelle der den litterarisch^bnchhändlcrischen Rcchtszustcmdregelnden neuzeitlichen Gesetzcswcrke selbst steht eine Arbeit des Börsen-Vereins der Deutschen Buchhändler vom Jahre 1834: mit der der jungeVerein zum ersten Male offiziell in die Entwicklung der staatlichen Ge-setzgebung eingriff; ein Vorgang, der ihn mit so hohem Stolze erfüllte,daß noch im Jahre 1875 der buchhändlcrischc Geschichtsschreiber des erstenhalben Jahrhunderts des Börscnvcrcins, Friedrich Johannes Frommann,jenes Jahr das für den Börscnverein wichtigste nannte. Als die zweitenWiener Ministerialkonsercnzen abgehalten wurden, da wagten, Ansang1834, zwei Frankfurter Buchhändler, Carl Jügel und Carl Brönncr,den raschen Schritt, auf eigene Hand, ohne weitläufige Zuziehung vonKollegen, der Ministcrkonfercnz denEntwurf eines Regulativs für denliterarischen Rechtszustand in Deutschland " einzureichen. Der Entwurf