Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
179
Einzelbild herunterladen
 

Preußens Forderung dergleichförmigen Grundsätze". 1?g

dein zu relativ selbständigen Einzclstaaten in Beziehung stehenden Einzel-staatc, sondern nur mit den innerstaatlichen Verhältnissen des einzelnenTerritoriums selbst zu vergleichen war.

Eines uumittelbareu Erfolges sollten sich auch dieVorschläge"nicht zu erfreuen haben. War man am Bunde einigermaßen peinlichberührt durch ein so sicheres, nach Inhalt und Form vollendetes Auf-treten der gemeindeutschen Korporation eines Standes, der ein so ge-waltiger Faktor war in der Verbreitung, Beeinflussung, Beherrschungder Ideen? Jetzt, so hatte sich einer der Bevollmächtigten in derBundesversammlung verlauten lassen, spreche dieser Verein noch bit-weise; habe er sein Netz erst über ganz Deutschland ausgespannt, sowerde er fordern und zwingen. Im Buchhandel wurden noch gewisseandere Punkte hervorgehoben. Das entschiedene Eintreten Sachsensfür den Buchhandel sei mißfällig empfunden worden, namentlich vonPreußen; der im Oktober 1834 begonnene Bau des deutschen Börsen-gebändes in Leipzig wir werden noch davon hören habe eingewisses unruhiges Befremden erregt. Jedenfalls ließ die Bundes-versammlung dieVorschläge" unvcrwcrtet liegen und bekundete gleich-zeitig, daß sie von einer Eingabe derdeutschen" Buchhändler nichtswissen wolle; sie vernichtete die Vorschläge des Börscnvereins derDeutschen Buchhändler als solchen, indem sie sie als Borschlägeder Buchhändler Sachsens behandelte und die übrigen Einzclstaaten zurEinholung besonderer Gutachten seitens ihrer Buchhändler aufforderte:was allerdings dem Wortlaut des Artikels 37 der Wiener Beschlüsseentsprach.

Indessen ins Stocken geriet der Fortgang der Angelegenheit amBuudc uicht. Der 2. April 1835, der jenen am 5. November desgleichen Jahres alspositives Nachdrucksvcrbot" bezeichneten Bundcs-beschluß gebracht hatte, hatte auch, wie Preußen es beantragt hatte, nun-mehr die endliche Einführunggleichförmiger Grundsätze" in Aussichtgestellt. Auf drei Hauptpunkte kam es dabei an: auf welche Gegen-stände sich die Nachdrnckögcsctzgebung bczichc, auf wclche Dauer derSchutz gewährt werden solle, und welche Folgen an die Übertretungdes NachdruckSverbots geknüpft werden sollten. Auf die gleichzeitig mitdem Beschlüsse vom 2. April 1835 seitens des Bundes an die Einzel-

rcgiernngcn ergangene Aufforderung: binnen zwei Monaten zu berichten,

12*