184 4. Kapitel: Ende des Nachdrucks u. Begründung der Urheberrcchtsgcsctzgcbung.
hatten. Zwanzigjährige Bundcsprivilegien zu besonderer Belohnung desNationalverdicnstcs wurden (in den Jahren 1838—1842) den Erbenund Verlegern von Schiller, Goethe, Jean Paul , Wieland und Herderzu Teil.
In den Einzelstaaten aber, wie sie zuerst von Preußen durch dieLittcrarkonventionen verbunden worden waren, sollte das preußische Ge-setz vom 11. Juni 1837 rasch 'Nachfolge finden; noch in den dreißigerJahren machte Sachsen-Weimar damit den Anfang, am 11. Juni 1839.