Fünftes Kapitel.
Der Börsenverein bis zum Abschluß seiner erstenEntwickelungsperiode.
Statut vom Jahre 1831; der Leipziger Entwurf. „Verein der Buchhändler zuLeipzig ". Die Erbcmuug des Börseugeväudes. Statut vom Jahre 1838.
In die Zeit der gesetzlichen Abstellung des Nachdrucks durch ganzDeutschland wuchs so gleich in den ersten Jahrfünften seines Bestehensder Börscnverein der Deutschen Buchhändler hinein, in den Zustand einergesetzlichen Begründung, von deren sie tragenden allgemeinen Voraus-setzungen seine eigene Begründung das laut redende Zeugnis gewesen war.Und in der That: wie in der Geschichte der deutschen Gesetzgebung die Rege-lung der Nachdrucksverhältnisse vom Jahre 1827 an über das Jahr 1832hinweg bis zu den Vorschriften des preußischen Gesetzes vom Juni unddes Buudesbcschlusscs vom November 1837 die werdende Neugestaltungder deutschen Einheit von der buchhandclsrcchtsgeschichtlichcu Seite herdarstellte, so befestigte und vertiefte sich in der gleichen Zeit der Bund derDeutschen Buchhändler, dessen erste und grundlegende EntwickclungSpcriodcgleichfalls mit dem Ausgang der dreißiger Jahre ihren Abschluß fand. Ineinem gleichmäßigen, gesunden Wachstum nahm die Mitglicdcrzahl in ruhi-ger Stetigkeit zu; sie vermehrte sich in den ersten Jahren durchschnittlichum 25 Mitglieder im Jahre, sodaß im Jahre 1834 der Verein 454 Mit-glieder zählte. Mit den Überlieferungen des Wahlausschusses hatte derBörscnverein gebrochen, und es war gut so. Nur nach zwei Nichtungeuhin hat er über die Grenzen einer reinen Fortführung des HorvathschenAbrechnungsuntcruehmcns hinausgcgriffcn; ciumal, iudcm iu der Kan-tatevcrsammlung 1827 auf Friedrich Perthes ' Antrag Althings bei Ernst