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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
186
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186 S. Kapitel: Der Börscnvereiii bis z.Abschluß seiner ersten Entwickclungspcriode,

Klein in Leipzig erschieneneNachgelassene Schriften" wegen ihres an-stößigen Inhalts vernichtet wurden, sodann in der praktischen Stellung-nahme gegen dcu Nachdruck. Das letztere bedeutete jetzt freilich alsAktion viel weniger als in frühern Jahren; indem die Enthaltung vonNachdruck und NachdruckSvcrtricb erst im Jahre 1831 unter die Auf-nahmebedingungen nnfgcnommcn wurde, geschah dies zu einer Zeit, inder der Mangel dieser Bedingung ein unverzeihlicher Verstoß gegen Sitteund Recht gewesen wäre. Vorangegangen war ihm darin der unterFührung namentlich der Firmen Breitkopf ^ Härtel (Leipzig ), Petersec Probst (Leipzig), Schott (Mainz) und Haslinger (Wien ) am 23. Mai1829 in Leipzig von sechs Leipziger und zehn auswärtigen HandlungengegründeteVerein der deutschen Musikalienhändler".

Die ebcngcnnnntc Aufnahmebedingung war eine der neuen Bestim-mungen des ersten Börscuvcrcins-Statuts, das zu Kantate 1831 an-genommen wurde. Seine Vorgeschichte führt uns zu dem Verhältnisse,dessen Zurechtriickuug ciucr der wesentlichsten Vorgänge dieser Begrüudungs-pcriodc sein mußte, zu dem Verhältnisse zwischen denAuswärtigen"und den Leipzigern. Die Einführung der Bedingung der Enthaltung vonNachdrnck und Nachdrucksvcrtrieb war 1830 von Herold (Hamburg )und Friedrich Brockhaus (Leipzig ) beantragt worden, und zwar zugleichmit folgenden Punkten.- Beibringung behördlicher Bcglaubiguug desbuchhäudlerischeu Berufs, Versendung des Etablissemcntcircnlnrs an dieMitglieder vor der Anmcldnug und Entrichtung ciucö Eintrittsgeldesvon fünf Thalcrn. Die vier Punkte wurden angenommen, und zugleichwurde beschlossen, daß Ausschließung aus dem Vereine eintreten solle beinachweislicher Befassuug mit Nachdruck in einem Staate, in dem erverboten sei, bei mutwilligem Bankerott und bei Nichterfüllung derZahlungsvcrbindlichkciten innerhalb dreier Jahre. Das gab dem Vor-steher Earl Dunckcr (Berlin ), dein ersten Nachfolger Friedrich Eampcö,die Veranlassung zur Abfassung des Entwurfs ciuer neuen Börsenordnung,der die Leipziger einen Gcgcnentwurf folgen ließen. Die Leipziger betontenerstens die Notwendigkeit derliberalen" Gestaltung der Börsenordnung:d. h. sie bezeichneten als Mitgliedjeden in einer Geistesproducte ver-vielfältigenden Gewcrbsbranchc sclbstständig Arbeitenden, sey er nunBuch-, Musikalien- oder Kunsthändler", während der Dunckcrschc Ent-wurf bestimmte, daß, da der Borscnvercin im Unterschied zur Horvath-