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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Der Dunckerschc und der Leipziger Statutcnentwurf, 1831.

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schcn Börse nicht mehr bloß das Abrcchnungsgeschäft, sondern auch dieBeratung allgemeiner und gemeinsamer Angelegenheiten des Buchhandelsbetreffe, zwei Mitgliedermassen zu unterscheiden seien, erstens Mitgliederdes Börscuvcrcins:alleinig wirkliche Buchhändler"; zweitens Börsen-mitglieder: die (nur zur Abrechnung zugelassenen) Kunst- und Musikalien-händler. Der Leipziger Entwurf bestimmte zweitens, daß bei jederNeuwahl eines der drei Vorstandsmitglieder zugleich ein Leipziger Buch-händler als Stellvertreter gewählt werden solle, und diese Stellvertretersollten die Vorstandsmitglieder sowohl, wenn diese am Besuch der Messeverhindert wären, zur Jubilatcmcssc vertreten, als auch regclmäßiger-weiscdie Leitung der Börsenangclcgcnhcitcn in der Zeit außer derJubilatcmcssc" in Händen haben, mit andern Worten: mit etwaiger Aus-nahme der Mcßtagc den permanenten Vorstand des Börscnvcrcins bilden.Endlich suchte der Leipziger Entwurf dem Vorstaude des so dem Leipziger Einfluß so weit geöffneten Vereins Bahnen erweiterter Machtbefugnissezu erschließen, die in der Richtung auf eine Stellung hinzuführenschienen, wie sie die Leipziger Deputierten in dem Jahrzehnt vor Be-gründung des Börscnvcrcins eingcnommcn hatten; so sollte dcr Vor-stand nicht nur die Stelle sein, von der man auf schriftlich eingereichtespsoiss t>c:ti ein Parere (schriftliches Sachverständigen-Gutachten) be-gehren könne, sondern auch die Macht besitzen, Handclsstrcitigtciteu aufmündlichen Vortrag hin sofort schiedsgerichtlich zu erledigen. Der Ge-danke des permanenten Leipziger Börscnvorstandcs war für damaligeZeiten in Anbetracht dcr Schwerfälligkeit dcr Kommunikation, der Um-ständlichkeit des Verkehrs, dcr Nichtgcwöhuuug au rasche Abwickelungauf schriftlichem Wege, der altcu Gcwöhnnng umgekehrt au die Er-ledigung gemeinsamer Angelegenheiten bei dcr persönlichen Zusammen-kunft in Leipzig , wobei mit der Messe gewöhnlich auch die Behandlungsolcher Angelegenheiten vorläufig abgeschnitten war, nicht so auffallend, alser es heute seiu würde. Auf dcr andern Seite war er dies aber doppeltbei der damaligen Verfassung des Börscnvcrcins. Dcr Verein war eineGründung der Auswärtige::. Die Leipziger warenstimmhabcndeGäste", und cine Sondcrstcllung der Leipziger , wie diese sie nach demProgramm von 1!-!24 im Börscnvorstand eingenommen haben würden,war ihnen im Jahre 1825 so gründlich abgeschnitten worden, daß dieWahl cineö Leipzigers in den Vorstand grundsätzlich als ausgeschlossen