Denkschriften des Börsenvcrcins, Urheberrechtliche Bewegung. 229
und der Welt bewußter Mündigkeit zu Ausgang des 18. Jahrhunderts,nach den Ereignissen von 1815 und 1819 kündigten die ersten dreißigerJahre den letzten und entscheidenden Sturmlauf gegen die jahrhundert-alte Beste an, der endlich mit ihrer Zerstörung im Jahre 1846 endigensollte. Das zweite Gebiet, auf dem besondere buchhändlerische Interessennach Freiheit der Bewegung und Einheit der Gesetzgebung verlangten,war das des litterarischen Rechtsschutzes, und auch hier stand das Jahr1840 im Mittelpunkte einer Spanne von Jahren, des Jahrzehnts etwavon 1835 bis 1845, in der schließlich das Gesetz gab, was es im Zeit-alter des Deutschen Bundes zu geben hatte.
Deutsche Preßfreiheit und deutscher literarischer Rechtsschutz oderwie man nun sagte: deutsche Urhebcrrcchtsgesctzgcbuug, waren die beidenüber die Ordnung des Abrechnungsverkehrs in Leipzig hinausgehendenZiele, die sich schon vor der Gründung des Börscnvereins der DeutschenBuchhändler die korporative Vertretung des deutschen Buchhandelsgesteckt hatte. Sie wurden mit den dreißiger Jahren auch zu Zielender Thätigkcit des Börscnvereins: und der Börscnvcrein machte sich inbeiden Hinsichten zum Wortführer des deutschen Buchhandels mit zweian den Staat, der den Verein als solchen anerkannt und bestätigt hatte,an das Königreich Sachsen gerichteten Dcukschristen, deren Abfassungsofort in der ersten auf das Säkularjahr folgenden Ostcrmcsse beschlossenwurde. So kann die Überreichung der beiden Denkschriften des Börsen-Vereins als der Angelpunkt angesehen werden, um den für eine buch-handelsgcschichtliche Vcrgcgcnwärtigung der Zeiten die Jahre um 1840in urheber- und prcßrcchtlichcr Beziehung sich bewegen.
Der Bundcsbeschluß vom 9. November 1837 selbst hatte eine Be-ratung der Ergänzungen, deren er bedürftig war, in Aussicht gestellt,und zwar für das Jahr 1842. Inzwischen nahmen einzelne Bundes-staaten die Grundsätze des preußischen Gesetzes vom 11. Juni 1837 an:nach Sachsen-Weimar (1839) Bayern , 15. April 1840, dem am10. Februar 1842 Braunschweig folgen sollte. In diese Strömungsprang der Börsenvercin, um womöglich das ganze Gestein, das ihrenvollen Fluß hinderte, jedenfalls aber den Hauptblock des ewigen Ver-lagsrechts in Sachsen zu zertrümmern. In Leipzig als deutschem Kom-missiousplatz zeigte sich, von der buchhändlerischen Seite aus gesehen,