234 7. Kapitel: Bon der Sükularfeicr bis zu de» Mcirztagcn (1840—1848).
bis zum O geht und zum W! Auch nicht deutsche Prcßfrcihcit; selbstdieser Name wäre zu eng. Deutsche Volksfrciheit!" Einer derübrigen Trinksprüche aber galt auch einem Buchhändler: dem „VaterWinter" aus Heidelberg , als dem Abgeordneten, der „hauptsächlich vielbeigetragen habe in der Badischcn Kammer zur Begründung der Prcß-frciheit." Ähnliche Bewegungen wie in der Badischen Kammer auch inandern deutschen Staaten. Petitionen der Bürger, wie in Weimar -Eisenach 1831, Forderungen der Kammern, wie im GroßherzogtumHessen , wo in einer Sitzung — der fünften der Zweiten Kammer vom12. Dezember 1832 — drei Anträge auf Herstellung der unbedingtenPreßfreihcit im Großherzogtum eingebracht wurden, oder 1833 in Würt-temberg. Damals, Ende 1831, ging man auch in Preußen mit demGedanken gewisser Verbesserungen in Sachen der Ccnsnr um. Ganzentsprechend der Thätigkcit Preußens auf dem Gebiete einheitlicherbundesgcsctzlicher Regelung der Zoll- und der Urhebcrrcchtsvcrhältnisscwurden Vorarbeiten eingeleitet, um aus dem Zustande mehr oder wenigerwillkürlicher Verbote heraus zu dem einer einheitlichen Bundcspreß-gcsctzgebung zu gelangen, und man machte sich ans Werk, diese Ge-setzgebung, wie auf dem urheberrechtlichen Gebiete, durch ein Landcs-gesetz vorzubereiten, nach dem wissenschaftliche Werke von jeder Censurüberhaupt befreit sein sollten und die Censur nur für politische Zeitungenfortbestehen sollte. „Im Jahre 1833 waren Honigmonat und Flitter-woche der Preßfreiheit im Großhcrzogtum Hessen", schrieb 1839 KarlBuchner in den Literarischen und Kritischen Blättern der HamburgerBörscnhnllc. „Nicht als wenn man sie bereits gehabt hätte, wie derjugendliche Ehemann die jugendliche süße Braut; nein, man rüstete nurim Allgemeinsten zu ihrem Einzüge, scheuerte das Estrich, sperrte dieFenster auf und bedeckte mit schneeweißer Leinwand das hochzeitlicheLager"; und das galt ähnlich für jene Jahre allgemein. In Preußen kam man über die vorbereitenden Schritte nicht hinaus und bewegtesich weiter ganz innerhalb der von den Bundesbestimmungcn gezogenenGrenzen; und in Baden mußte, so schwer auch die Regierung darangingeauf Verlangen des Bundes (5. Juli 1832) das Prcßgcsetz vom28. Dezember 1831 aufgehoben und der alte Censurzustand wieder ein-geführt werden (28. Juli 1832). In Bayern hatte der 28. Januar1831 das Land aufgeregt mit der Verkündigung einer Prcßvcrordnung,,