Prcßgcsetzgcbung und Prcßpolizei in den dreißiger Jahren. 235
die der seit vier Jahren im Lande eingebürgerten und durch Königs-wort verbürgten milderen Übung entgegen die Censurpflichtigkcit allerBesprechungen innerer Angelegenheiten einschärfte und den Zeitungen denDruck mit Ccnsurlücken verbot. Da hatte unter dem Druck des all-gemeinen Unwillens die Regierung den Stünden eine neue und sehrgemüßigte Prcßvcrordnung vorgelegt; die Kaminer aber verlangte „allesoder nichts", und die trotzige erhielt, was sie begehrte: es kam nunüberhaupt keine Verordnung, und es blieb so bei der verfassungs-mäßigen Censurpflichtigkcit aller Zeitschriften politischen und statistischenInhalts. Man blieb unter der Herrschaft der Karlsbader Beschlüsse ,und nicht nur das; in Preußen, Sachsen, Hannover war jedes Druck-erzeugnis überhaupt der Ccnsur unterworfen; zu gcschweigen von einemStaate wie Österreich , in dem noch jetzt, nach mehr als einem halbenJahrhundert, die Grundsätze des vorjosephinischcn Ccnsursystems in vollerGeltung und Übung waren.
Der Bund seinerseits dehnte am 29. November 1832 die Karls-bader Beschlüsse auf „lithographirte Schriften" aus — das bedeutete:auf das neu sich entwickelnde Werkzeug beschleunigter, verbilligter undverallgemeinerter Zeitungskorrcspondenz. Die Wiener Ministerkonferenzenvon 1833/34 kamen, durch die die Herausgabe neuer Zeitungen an einebesondere Erlaubnis geknüpft und den Einzelregicrungen gestattet wurde,in andern Bundesstaaten censicrtc Schriften von neuem zu censiercnoder zu verbieten. Und über die Einzelregicrungen hinweg griff vomJahre 1834 ab der Bund mit Verboten einzelner Bücher, ja sogar dersämtlichen (auch zukünftigen) Artikel gewisser Vcrlagsfirmen und ganzerLitteraturrichtungcn: -des gesamten Verlags von Heideloff ^ Campe inParis (10. Juli 1834), des Drucks, Verlags und Vertriebes derSchriften des Jungen Deutschland (20. Dezember 1835).
Die Forderung der freien Bewegung des Geistes und des Han-dels verstummte nicht; wie wurde sie fort und fort besonders vonden Welcker, Jtzstein, Rottcck im badischcn Landtage erhoben! DerErfolg aber war der, daß Rottcck nicht lange vor seinem Tode seinenKampf gegen die Unterdrückung der Prcßfreiheit damit schloß, daßer im Jahre 1839 in der Zweiten Badischcn Kammer einen Antragnur auf Wiederherstellung „einigen" Rechtszustandes in Sachen derPresse stellte, da in der traurigen Reaktionszeit gegen den „übcr