ZZg 7. Kapitel: Von der Säkulcirfcier bis zu den Mürzwgcn (1840—1848.)
Deutschland verhängten Belagerungszustand" nichts übrig bleibe als„nur eine Protestation".
So kam das Gedenkjahr heran, in dem die Erinnerung an dieTage gefeiert werden sollte, die den Völkern die Druckpresse geschenkthatten, das Jahr 40, das man, der Angabe einer Kölnischen Chronikfolgend und als in der Mitte gelegen zwischen den ersten Versuchen desErfinders, 1430, und dem Erscheinen erster Druckerzeugnisse, 1450,seit dem Jahre 1540 als Jahrhundertfeier der Buchdruckcrkunst beging,herkömmlichcrwcisc am Johannistage, dem Namenstage Gutcubcrgs undFusts, dem Tage des Evangeliums Lucas 1,is, «z, und dem Licht-tnge des Jahres. In Kurfürstentum und Großhcrzogtum Hessen wurde jede Feier verboten, sei es eine solche litterarischcn oder bloß ge-werblichen Gepräges, sogar für Gernsheim , die Vaterstadt Peter Schöffersim Großherzogtum Hessen. In Bayern wurde die Veranstaltung reingewerblicher, lediglich von Buchdruckern und Buchhändlern ausgehenderund zu begehender Festlichkeiten unter Ausschluß von kirchlicher Feier undGlockengeläut gestattet; jede öffentliche Veranstaltung überhaupt warverboten, auch die gewerbliche Feier nur am Sitze einer Distriktspolizci-bchörde gestattet, auf einen Tag beschränkt, und der aus den Gewcrbs-gcnossen zu erwählende Festausschuß sollte der KrciSrcgierung angezeigtwerden, sein Programm zur Prüfung und etwaigen Genehmigung vor-legen und die Verantwortlichkeit für die Befolgung der darauf ergehendenbehördlichen Anordnungen übernehmen. Die Antwort darauf war die, daßsich nicht nur die Ausschüsse zur Veranstaltung öffentlicher Feierlichkeitenauflösten, sondern auch die Buchdrucker auf jede Feier verzichteten;Ausstellungen von Inkunabeln und Prachtstücken in München uud Würz-bnrg war alles, was Bayern hervorbrachte. Infolge von Verfügungenderselben Art, die das sächsische Ministerium für Dresden erließ, unter-blieb jede öffentliche Feier auch in der sächsischen Residenz; auch hierverzichtete der ein ganzes Jahr lang schon mit den Vorbereitungen zueiner würdigen volkstümlichen Feier beschäftigte Ausschuß lieber auf jedeöffentliche Feier, als daß er es als solche hingenommen hätte, wenn dieKunstgcnosscn mit den geladenen städtischen Behörden zur Kirche zögenund daselbst einer Predigt genössen, die sich der Erlaubnis erfreute, aufdie Erfindung der Buchdruckerkunst Bezug nehmen zu dürfen. Man