242 7- Kapitel: Von der Sükularfcicr bis zu den Märztagen (1340—1848).
monie zwischen Fürsten und Volk darzuthun, sondern sich dazu vor allemunmittelbar auf die Ereignisse der Jahre 1840/41 stützte, hielt sie inhalt-lich die Erinnerung an diese ihre Entstchungszcit fest. Für uns aberist sie gerade darum von Wert, weil sie im Rahmen der allgemeinenGründe und Rücksichten die Wirkung der Prüventivcensur auf die prat-tisch -buchhändlcrischen Interessen zeichnete, wenn sie auch dabei den deut-schen Buchhandel „in einer höheren Bedeutung als der eines gewöhnlichenmateriell-commerciellcn Geschäfts" nahm, nämlich in der der „technischenRichtung des allgemeinen geistigen Verkehrs in Deutschland ". Die beidenHauptpunkte bestehen in der Beschränkung der freien Bewegung und inder finanziellen Unsicherheit. Die Censur, d. h. nicht nur die ängstliche,übertrieben strenge Überwachung, sondern überhaupt die Überwachungvom Zeitbedllrfnis geforderter Richtungen durch eine mit präventiverGewalt versehene Polizei, schneidet dem Buchhändler die Möglichkeitab, „wie jeder andere Geschäftsmann günstige Eonjuncturen zu benutzen".Die litterarische Produktion Deutschlands übertrifft die vieler anderereuropäischer Länder, namentlich Englands , an Masse allerdings beiweitem. Aber das Verhältnis ist das umgekehrte, wenn nach den Rich-tungen, dem Maße des Gehalts, den Zwecken der Produktion gefragtwird. „Die Ursache des Unterschiedes hat man zum großen Thcilcwenigstens nicht ohne Grund darin zu suchen, daß viele unserer bessern,cdlern Geister das Zusammentreffen mit der Eensur scheuen, daß sieüber wichtige Fragen der Zeit sich nur unvollständig, mit Zurückhaltungaussprechen, oder daß sie ganz darüber schweigen. Auf solche Weisewerden manche Fächer der Litteratur fchr dürftig ausgefüllt, das geistigeBedürfnis; des Publicums wendet sich nach andern Seiten, wo dieProduction reicher an Zahl, wenn auch geringer an Gehalt ist, undviele der besten Kräfte gehen dem litterarischen Verkehr ganz und garverloren." Ob aber der Verleger — und darin besteht eben, selbst ab-gesehen von jener Beschränkung in der freien Bewegung der Littcratnrund dadurch der Vcrlagsproduktion, die den geschäftlichen Unternehmungs-geist lähmende und dadurch auch auf die Entwickclung der Geistest!)ätig-kcit nachteilig wirkende finanzielle Unsicherheit — ob der Verleger deneinmal erworbenen Verlag verkaufen darf, hängt von dem Ermessen derCensur- und Polizeibehörde ab, deren von keinen feststehenden Grund-sätzen geregelte individuelle Ansichten sich für den einzelnen Fall nicht