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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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Scheinfreiheit der Schriften über 20 Bogen. Preußisches Obercensurgcricht. 24?

von dm patriarchalischen Anschauungen eines seinem Ende entgcgcngehcudcnZeitalters, gab man mit der einen Hand und nahm mit der andern.

Allerdings traf eben die preußische Verordnung vom 23. Februar1843 eine Einrichtung, die dankbar als Frucht derlebendigen Zeit"begrüßt wurde: sie führte ein preußischesObercensnrgcricht" ein, das,zusammen mit einer Neuorganisation der Ceusurverwaltuug überhaupt,der Willkür und Zersplitterung der mannigfache,? lokalen Censur- undPolizeibehörden entgegenwirken sollte. Für jeden Regierungsbezirk be-stand nun, wohnhaft in der Regel am Sitze der Regierung, ein Be-zirkSccnsor, der alles ccnsicrtc mit Ausnahme von Tagcsblüttern uudgcringfügigcu Ankündigungen (die den Lokalcensorcn uud Polizeibehördenverblieben), und an der Spitze der gesamten Ccnsurvcrwaltung stand derMinister des Innern. Eine Centralisation der Bezirksccnsur also, diegrößere Einheitlichkeit versprach, und eine letzte Zuspitzung der Funk-tionen, die bisher mit den Ministern des Kultus und der auswärtigenAngelegenheiten geteilt wurden. Unabhängig von der Censurvcrwaltnngbesteht ein ^ber-Censurgericht: die Presse war wenigstens in der oberenInstanz einer richterlichen Behörde unterstellt. Sie war zusammen-gesetzt aus einem Präsidenten und mindestens acht Mitgliedern (zweiaus den Mitgliedern der Akademie der Wissenschaften uud der Universitätzu Berlin, die andern aus Personen mit höherer richterlicher Quali-fikation); es entscheidet über alle Prävcntions- und SuvprcssionSmaß-rcgcln (Beschwerden wegen versagter Druckerlaubnis, Dcbitvcrbot, Er-teilung oder Entziehung der Debitscrlanbnis außerhalb der Bundesstaatengedruckter deutschsprachlicher Schriften, Verlust von Privilegien oderKonzessionen zu Zeitungen und Zeitschriften, Absetzung uud Entfernungvon Redakteuren, Verlust des durch Übertretung der Ccnsnrgcsctzc ver-wirkten Rechts zum Gewerbe des Buchhandels oder der Buchdruckern,Debitvcrbot sämtlicher Verlags- oder Kommissionsartitcl einer aus-wärtigen Buchhandlung u. s. w.). Beim Obcrecusurgericht wird alsOkminemtor ex <Meio und Advokat der supprcssivcn ^cnsurpolizci einrcchtsvcrständigcr Staatsanwalt bestellt. Gegen die Entscheidung desObcrccusurgcrichts gibt es keine weitere Berufung: es ist die einzigerichterliche Instanz in supprcssivcn Maßregeln. In der Aufhebung dcSdurch dcn Zensor crfolgtcu Druckverbots drcier Stellen aus einerLebcnöbcschrcibung des Handlungsdiencrö Friedrich Stapö" auf die Be-