Bücherverbotc.
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Republik, Geschworenengerichte, Sozialismus, Communismus, über Politikund Höfe, Menschenrechte u. s. w. Was Bayern für Süddeutschland mitseinen 80 konfessionellen Verboten ist, ist für Norddeutschland mit 73politischen Verboten Preußen ; ihm folgen das Königreich Sachsen mit33 politischen, Sachsen-Weimar-Eisenach mit 25 politischen Verboten.Die Zahl der konfessionellen Verbote beträgt für Preußen 22, für dasKönigreich Sachsen 3, für Weimar 1. In den übrigen Bundesstaatenüberwiegen gleichfalls die politischen Verbote: Kurfürstentum Hessen 15,Sachscn-Mciningcn 13, Anhalt-Dessau 10, Baden 9, Braunschwcig 8,Reuß-Schleiz 7, Hannover und Hamburg 4, Württemberg, Mecklenburg-Schwerin, Großhcrzogtum Hessen 3, Anhalt-Bernburg 1. Die Zahl derkonfessionellen Verbote beträgt im Kurfürstentum Hessen 7, in Sachscn-Meiningen, Baden, Reuß-Schleiz, Württemberg, Großherzogtum Hessen je 1. Die Gesamtzahl der kurfürstlich -hessischen Verbote steigt auf 34,weil zu den vorher genannten 14 Verbote ganz unschuldiger Schriften desLiterarischen Comptoirs in Zürich und Winterthur kommen; da tretendenn als für sich besonders verbotene Schriften z. B. auf: Eichclberg,Lehrbuch der Naturgeschichte für Höhcrc Lehranstalten, 1. Abt. Zoologie,I.Bd. Wirbclthicre, 1842; Ettmüllcr, Gudrunlieder nebst einem Wörtcr-buchc, 1846; Fröbel, Grundzügc eines Systems der Krystallologic; Gräfe,Die Elemente der Geometrie; Hennersson, Die Grippe oder die In-fluenz; u. s. w. Verbote sittlich-anstößiger Schriften sind am zahlreichstenfür Österreich: 10; für Bayern und Österreich treten außerdem 5 und4 Verbote abergläubischer Schriften auf. Die genannten vier Gesichts-punkte grundsätzlich einmal anerkannt, so erscheint als besonders rück-ständig nur Österreich mit den Verboten der sämtlichen Schriften Fichtes,auch mit den Verboten der Werke von Gaudy, der Werke von Thümmel,der Weltgeschichte Schlossers, der Historischen Werke und der GeschichteNapoleons von Thiers, der Französischen Revolution von Carlylc stehtes allein. Die Ccnsur selbst betreffen die Verbote der Schriften:„Actcnstückc zu den Verhandlungen über die Beschlagnahme der Geschichteder Politik, Eultur und Aufklärung des 18. Jahrhunderts von BrunoBauer " (Sachsen); Held, „Censuriana oder Geheimnisse der Censur"(Preußen , Sachsen, Sachscn-Weimar-Eiscnach); der Preßproceß des Land-boten. Aus dem Landbotcn abgedruckt" (Kurfürstcutum Hessen); Schulzund Welcker, „Geheime Inquisition, Ccnsur und Cabinetsjustiz im ver-