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Hälften eines Ganzen auscinanderzureißen suchte, so ließ jetzt die Censureinerseits Österreich , andrerseits die nichtösterreichischen Bundesstaatenals zwei verschiedene Welten erscheinen. Der literarische und gewerb-liche Druck war in Österreich am stärksten, der moralische Widerstandam schwächsten.
Die Grundlage der österreichischen Censurverhältnisse bildete, wiewir uns erinnern, die „Vorschrift für die Leitung des Censurwesens undfür das Benehmen der Censoren in Folge a. h. Entschließung vom10. September 1810 erlassen". Mit dem berühmten Satze ihres Ein-gangs: „Kein Lichtstrahl, er komme, woher er wolle, soll in Hinkunftunbeachtet und unerkannt in der Monarchie bleiben oder seiner mög-lichen Wirksamkeit entzogen werden", erinnert sie an ihre Entstchungs-zcit, in der deutsche Regierungen die moralische Kraft der Völker zuentbinden suchten. Die Verheißung dieser Lichtstrahlen aber war selbstder einzige Lichtstrahl, der von dieser Verordnung ausging, ja, in fastwörtlichem Sinne, der aus dem Dunkel des preßrechtlichen Bureaukratis-mus in Österreich an das Licht der Öffentlichkeit drang: wenn manPapiere österreichischer Buchhandlungen aus den dreißiger, vierzigerJahren des 19. Jahrhunderts durchsieht, so erstaunt man, darunter ausder gleichen Zeit stammende amtlich ihnen zugegangene handschriftlicheVorschriften zu finden, die in der unveränderten Wiedergabe der Censur-vorschrift vom 10. September 1810 bestehen; die Censurvorschrift fandsich wohl in privaten Gesetzsammlungen, war aber niemals bekannt ge-macht worden.
Die österreichische Censur war die vollendetste Ausgestaltung desPrciventivsystcms, in Verbindung mit einer von der Censur geübtenlitterarischen und persönlichen Kritik. Weit entfernt, einfach zu ver-bieten und zu erlauben, wog sie Bücher und Handschriften mit den Ge-wichten politischen, religiösen, sittlichen und rein litterarischen Urteilsund schied sie danach in vier, zuletzt in sechs verschiedene Klassen, wogsie nach Gesinnung, Gesittung und Bildung der „Unterthanen" und ge-stattete dem einen, ein nicht verurteiltes Buch zu lesen, während sie esdem andern entzog. Sie unterwarf der Censur jedes Erzeugnis derDruckpresse und jeder Person und dehnte die Zuständigkeit der öster-reichischen Censur ohne Unterschied des Umfangs und des Inhalts ausalle Produkte aus, die von Österreichern auch im Auslande zur Druck-