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den Bestimmungsort absandte. Die an den Buchhandel eingehendenBüchcrballen und Postpakete oder an Privatleute aufgegebenen Büchergingen von der Hauptmauth ans Ncvisionsamt, und ebendahin auch dieinländischen Bücherballen. Da hatte nun jeder Buchhändler seinen Schrankoder seine Schränke, mit der Firma bezeichnet und mit doppeltem Ver-schluß versehen, zu deren einem der Buchhändler, zu deren andern: dasNcvisionsamt einen Schlüssel besaß. Das erste war gewöhnlich, daßman ein Viertel-, ein halbes oder auch ein ganzes Stündchen oder nochmehr aus den Zollbeamten zu warten hatte, ohne dessen Beisein dieBallen natürlich nicht geöffnet werden durften. Die als erlaubt bekanntenBücher durfte der Revidierte an sich nehmen; die verbotenen, neuen odernoch unbekannten verschwanden im Schrank. Von den zurückbehaltenenBüchern ging je ein Exemplar an das Centralbüchcrrevisionsamt in Wien und von dort mit einem Censurzettel an einen der Sensoren; diejenigenSchriften, welche hier kein reines Admittitur erhielten, gingen an diePolizeihofstellc.
Die Manuskripte waren in zwei gleichlautenden Exemplaren ein-zureichen; nur bei größern wissenschaftlichen Werken wurde seit der Vor-schrift von 1810 kein Duplikat mehr gefordert, und bei kleinern wissen-schaftlichen Schriften konnte die Polizeihofstelle in einzelnen Fällen davondispensieren. Alle deutschen Manuskripte, die mehr als einen Bogenumfaßten oder Gegenstände betrafen, die wichtig erschienen, wurden vonden Revisionsämtern an das Rcvisionsamt in Wien eingeschickt. DasWiener Rcvisionsamt expedierte die auf solche Weise oder unmittelbarbei ihm eingereichten Handschriften wöchentlich zweimal. Und zwarsandte es das Manuskript mit „Censurzettel", d. h. einem Quartblatt,das u. a. den Titel der Schrift und Namen, Stand und Wohnung desVerfassers enthielt, zuerst an einen Ccnsor, erhielt es von ihm nebstdem Censurzettel, auf dem nun die betreffende Censurformel, unter Um-ständen mit Motivierung oder nur Bezeichnung der betreffenden Seiten-zahlen, zurück, sendete es dann mit einem neuen Censurzettel an einenzweiten Censor, der ebenso verfuhr und Manuskript und Censurzettelebenfalls an das Revisionsamt zurücksandte. Die Zahl der „ordent-lichen" oder „politischen", von der Polizei-Censur-Hofstelle ernanntenSensoren, die sich sämtlich in Wien befanden, betrug in den vierzigerJahren 24. Der politische Censor aber war zugleich litterarischer